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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Komplette Notbremse ab Montag – Testoption wird gestoppt

Düsseldorf: Komplette Notbremse ab Montag – Testoption wird gestoppt

Von Ute Neubauer
15. April 2021
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Die Pflicht zu Maske und Abstand sowie das Verbot sich zu treffen bleiben bestehen, allerdings könnte die Möglichkeit des Einkaufens mit Negativtest ab Montag entfallen.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Stadtdirektor und Leiter des Krisenstabs, Burkhard Hintzsche, informierten am Donnerstag (15.4.) darüber, dass es wegen der steigenden Corna-Infektionszahlen und der nur noch reduzierten Verfügbarkeit von Intensivbetten in den Kliniken, ab Montag (19.4.) zu einer Rücknahme der Testoptionen im Rahmen der Notbremse kommt. Da das Land NRW seine bis 18. April befristete Coronaschutzverordnung bis zum 26. April verlängert hat, erlässt die Stadt keine neue Allgemeinverfügung und stoppt die Möglichkeit der Testoption.

Mit Stand Donnerstag liegt die Zahl der freien Intensivbetten bei nur noch sechs Stück, betonte OB Keller bei dem Pressegespräch via Zoom. Dies sei neben der steigen 7-Tages-Inzidenz (140,9 am 15.4.) ein Zeichen dafür, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten. Daher wird ab Montag die Notbremse mit dem kompletten Maßnahmenkatalog greifen und die Möglichkeit der Testoption gestrichen.

Dies bedeutet nach aktuellem Stand der Vorgaben des Landes NRW:

> Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bezüglich Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen, etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
> Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
> Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist wieder untersagt.
> Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist wieder untersagt.

Schon jetzt gilt: Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Dies gilt für die Öffentlichkeit und Innenräume.

Eine Ausgangssperre hält OB Keller für eine sehr weitreichende Maßnahme, die er für Düsseldorf dann in Betracht zieht, wenn diese landesweit oder per Gesetz angeordnet wird. Das Verweilverbot sei ein milderes Mittel, das eine Option sein könnte, sollte es erneut zu großen Menschenansammlungen im Bereich des Rheins oder der Altstadt kommen, betonte Keller. Dort sind auch am kommenden Wochenende Doppelstreifen von OSD und Polizei im Einsatz, um die Maskenpflicht, die Abstände und Menschenansammlungen zu kontrollieren

aktualisiert 12:30 Uhr

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