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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf beschließt Testoption im Rahmen der verordneten Corona-Notbremse

Düsseldorf beschließt Testoption im Rahmen der verordneten Corona-Notbremse

Von Ute Neubauer
12. April 2021
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In Düsseldorf gibt es knapp 300 Stationen für kostenlose Schnelltests, die Stadt und D.LIVE betreiben einige davon selber. Foto: Stadt Düsseldorf, David Young

Nach der Anordnung der Corona-Notbremse für Düsseldorf durch das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde das weitere Vorgehen am Montag (12.4.) im Krisenstab der Stadt besprochen. Dort wurde beschlossen, die Testoption in Kraft zu setzen, um eine weitere Öffnung von Kulturinstituten, Geschäften und körpernahen Dienstleistungen zu ermöglichen. Die neuen Regelungen gelten ab Dienstag (13.4.). Unabhängig von der Möglichkeit der Schnelltests sind dann Kontakte nur noch zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Dabei werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgerechnet.

Neue Allgemeinverfügung zur Testoption

In einer neuen Allgemeinverfügung regelt die Stadt, dass nach vorheriger Terminbuchung, der Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit und grundsätzlich nach einem zertifiziertem, negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) folgende Möglichkeiten weiter gegeben sind:
> Der Besuch von Geschäften (Bau- und Gartenmärkte bezüglich Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen, etc.)
> Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.). Weiterhin zulässig bleiben medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
> Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc.
> Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten.

Unabhängig von der Allgemeinverfügung gilt ab Dienstag (13.4.) die schärfere Regelung zur Kontaktbeschränkung (Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet).
Alle Regelungen sind vorerst befristet bis zum 18. April, dem Ende der Gültigkeit der NRW-Corona-Landesverordnung. Die Zustimmung des NRW-Gesundheitsministeriums zur Allgemeinverfügung liegt bereits vor.

Ausreichende Testkapazitäten

In Düsseldorf gibt es mittlerweile 288 Teststationen, so dass die Bürger*innen überall im Stadtgebiet die Gelegenheit haben, einen zertifizierten und kostenlosen Schnelltest machen zu lassen. Hier geht es zu weiteren Informationen wo kostenlose Test möglich sind. Damit erfüllt die Stadt die Voraussetzungen, die Testoption in Kraft zu setzen. Diese Maßnahme ist im Hinblick auf zu erwartende bundeseinheitliche Regelungen vorerst befristet. Im Krisenstab wird die aktuelle Situation täglich anhand des Infektionsgeschehens und der Lage in den Kliniken überprüft.

Die Notbremse war durch das Land verhangen worden, da die 7-Tages-Inzidenz in Düsseldorf bereits den vierten Tag in Folge über dem Wert von 100 lag: Freitag 101,0, Samstag bei 100,3, Sonntag 109,3 und Montag 115,9.

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