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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Strengere Regeln für Zutritt zu Alten- und Pflegeeinrichtungen

Düsseldorf: Strengere Regeln für Zutritt zu Alten- und Pflegeeinrichtungen

Von Ute Neubauer
12.02.2021
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Die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen sollen besser geschützt werden

Mit einer Aktualisierung der Allgemeinverfügung zu den Coronaschutzmaßnahmen reagiert die Stadt Düsseldorf am Freitag (12.2.) auf die steigenden Infektionszahlen in Alten- und Pflegeheimen. Sie verhängt ein Betretungsverbot für die Einrichtungen. Hinein dürfen nur noch Menschen, die einen aktuellen Corona-Negativtest vorweisen können oder einen Schnelltest machen lassen. Auch die Bewohner sollen mindestens zwei Mal in der Woche das Angebot zur Durchführung eines Schnelltests bekommen. Die Regelungen treten sofort in Kraft und sind bis zum 26. Februar 2021 befristet.

Schutz der vulnerablen Gruppen

Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadt auf die Aussagen des Robert Koch-Instituts (RKI) in seinem täglichen Corona-Lagebericht, dass es vor allem in Alten- und Pflegeheimen vermehrt zu Ausbrüchen kommt. Auch in Düsseldorf ist die Zahl der an Corona Verstorbenen seit Anfang 2021 deutlich gestiegen.

"Ältere Personen sind nicht nur öfters von einer Erkrankung mit dem Coronavirus betroffen, sondern bei dieser Personengruppe besteht auch ein erhöhtes Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs", betont Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Um dieses Risiko zu vermindern, haben wir nun besondere Vorkehrungen erlassen. Nur gemeinsam können wir mit Hilfe dieser verstärkten Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen."

Die Regelungen

> Ab dem 12. Februar 2021 gilt ein Betretungsverbot für vollstationäre Einrichtungen, die Leistungen der Dauer- und / oder Kurzzeitpflege erbringen sowie für vollstationäre Alten- und Pflegeheime.
> Ausgenommen sind Personen, die einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) vorweisen können. Außerdem Personen, bei denen aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen kein PoC-Antigen-Test durchgeführt werden kann.
> Die Schnelltests müssen von den Einrichtungen kostenfrei für Besucher*innen angeboten werden.
> Auch Bewohner*innen der Einrichtungen sollen mindestens alle drei Tage das Angebot erhalten, einen Schnelltest machen zu lassen.

Wirkung der Impfungen

Obwohl immer mehr Bewohner*innen von Senioren- und Pflegeheimen geimpft sind, ist es wichtig sich weiter an die Hygieneregeln zu halten, da der komplette Impfschutz erst etwa eine Woche nach der zweiten Impfung eintritt.

Virus-Mutationen

"Die Maßnahmen sind wichtig, um einen besonderen Schutz für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger bieten zu können", sagt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, Leiter des Krisenstabs. "Zusätzlich sollten die gängigen Schutzmaßnahmen nach der AHA+A+L-Formel weiterhin konsequent eingehalten werden. Dies ist erforderlich, da in Düsseldorf bereits mehrere Fälle der britischen Virus-Variante B.1.1.7 nachgewiesen wurden, die als deutlich ansteckender gilt.

Seit dem 1. Februar werden in Düsseldorf alle positiven PCR-Proben aus dem städtischen Testzentrum und den mobilen Testdiensten der Stadt zusätzlich auf Virus-Mutationen untersucht. Bisher wurde in rund jeder fünften untersuchten Probe die britische Virus-Variante nachgewiesen.

Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 26. Februar 2021.

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