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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Kinderschutzbund kämpft weiter für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Düsseldorf: Kinderschutzbund kämpft weiter für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Von Ute Neubauer
20. November 2020
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Der blaue Elefant ist das Maskottchen des Kinderschutzbundes

Der Internationale Tag der Kinderrechte wird am 20. November gefeiert. Doch viele Kinder leiden immer noch unter gewalttätiger Erziehung. Zwar trat in Deutschland vor 20 Jahren das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft, aber Studien zeigen, dass für viele Menschen weiter das Motto gilt: „Ein Klaps auf dem Po hat noch niemandem geschadet“?

D_Kinderrechte_Mädchen_20112020

Kinder, die selber Gewalt erfahren, geben dies häufig später an ihre Kinder weiter

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Der Kinderschutzbund und UNICEF haben Im Frühjahr 2020 eine repräsentative Studie mit 2.500 Befragte bei Jugendpsychiater Prof. Dr. med. Jörg Fegert und Forscher*innen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm in Auftrag gegeben. Das Ergebnis zeigt positive Trends auf, aber viele Menschen in Deutschland sehen körperliche Bestrafung weiter als angebracht an.

Vor 20 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Seitdem ist der Anteil der Menschen, die Gewalt anwenden bzw. als angebracht ansehen, zwar insgesamt gesunken. In den Jahren von 2016 bis 2020 stagnieren die Zahlen aber. Die Akzeptanz von körperlicher Bestrafung hat damit ein Plateau erreicht. Insbesondere leichtere Körperstrafen bleiben bei einem Teil der deutschen Bevölkerung weiterverbreitet. So ist jeder Zweite noch immer der Auffassung, dass ein Klaps auf den Hintern noch keinem Kind geschadet habe. Jeder Sechste hält es sogar für angebracht, ein Kind zu ohrfeigen.

Ergebnisse der Studie

> Die Zustimmung zu Körperstrafen bei Kindern ist bei Männern größer als bei Frauen. So stimmen Männer dem Klaps auf den Hintern mit 57,8 Prozent häufiger zu als Frauen mit 47,1 Prozent.
> Je älter die Befragten sind, desto seltener lehnen sie Körperstrafen ab. So lehnen 55,4 Prozent der Befragten unter 31 Jahren den Klaps auf den Hintern ab, verglichen mit 34,7 Prozent der Befragten über 60 Jahren.
> Wer Gewalt erfahren hat, akzeptiert sie eher in der Erziehung. Teilnehmende, die selbst als Kind Körperstrafen und emotionale Gewalt erlebt haben, stimmen Körperstrafen in der Erziehung eher zu als Menschen, die ohne Gewalt groß geworden sind. So ist die Wahrscheinlichkeit, der Aussage „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet“ zuzustimmen, bei der Gruppe, die selbst Körperstrafen in der Kindheit erlebt hat, fast 16-mal so hoch wie bei Menschen, die keine Körperstrafen erlebt haben. Haben sie emotionale Gewalt erfahren, ist die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch.

Der Kinderschutzbund setzt sich für die Rechte der Kinder ein

„20 Jahre nach der Gesetzesänderung bleiben Herausforderungen“, erklärt Dr. Hauke Duckwitz, Vorsitzender des Kinderschutzbundes Düsseldorf. „Denn das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung geht weit über den Verzicht auf körperliche Bestrafungen hinaus. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Haltung. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein längst überfälliger Schritt, um die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu stärken.“

Bis heute werden das Ausmaß und die negativen Folgen psychischer Gewalt gegen Kinder unterschätzt. „Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass auch Strafen mit Nicht-Achtung, Liebesentzug oder auch Herabsetzung von Kindern Formen der Gewalt sind. Hier besteht noch viel Aufklärungsbedarf für einen Bewusstseinswandel“, so Bettina Erlbruch, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Düsseldorf.

Die Studie selbst kann hier unter www.dksb.de abgerufen werden.

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