Düsseldorf: Die Pflicht zur blauen Tonne
Im Rahmen ihrer Sauberkeitsoffensive hat die Stadt seit Anfang 2019 Hausbesitzer angeschrieben und auf die blauen Papier-Abfalltonnen hingewiesen, die kostenlos von der Awista zu Verfügung gestellt werden. Rund 20.000 Papiertonnen wurden seitdem ausgeliefert. Allerdings haben 3.800 Eigentümer von Wohnungsgrundstücken trotz mehrfacher Hinweise noch nicht reagiert. Bei ihnen erfolgt die Auslieferung der blauen Tonnen nun "von Amts wegen". Nur wer nachweisen kann, dass eine Unterbringung unter keinen Umständen dauerhaft möglich ist, kann über einen Befreiungsantrag von der Aufstellpflicht entbunden werden.
Durch die Aufstellung der Papiertonnen je Haus soll die Vermüllung an den Groß-Containern vermieden werden
Auch in der Innenstadt soll die Papiertonne Pflicht werden, hat die Stadt im vergangenen Jahr beschlossen. So sollen Depotcontainer reduziert und damit die Vermüllungen an Containerstandorten verhindert werden. Doch die Eigentümer von rund 3.800 Wohngrundstücken in Düsseldorf haben trotz mehrfacher Hinweise noch keine Reaktion auf die Verpflichtung gezeigt. Ab Montag (5.10.) werden deshalb "von Amts wegen" blaue Tonnen an sie ausgeliefert und aufgestellt. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden mit einem Informationsschreiben per Post darüber informiert. Die Papiertonne ist mit einem Hinweisaufkleber versehen, welchem Grundstück sie zugeordnet ist, damit auch Mietern Bescheid wissen.
Auf die Einführung der Pflicht zur Nutzung der blauen Tonne für die Sammlung von Altpapier hat die Stadt die Eigentümer von Grundstücken und Häusern nach 1. Januar 2019 mehrfach informiert. Daraufhin konnte die Awista rund 20.000 zusätzliche blaue Behälter ausliefern. Wer nicht reagiert hat, wird nun verpflichtet. Die 3.800 Eigentümer beziehungsweise deren Mieter werden nun von der Stadt aufgefordert, sicherzustellen, dass die Tonne ab sofort dauerhaft auf dem jeweiligen Grundstück untergebracht wird. Die Tonnen werden gebührenfrei im Teilservice geleert. Das heißt, dass der Behälter zur Leerung durch den Grundstückseigentümer oder einen beauftragten Mieter oder Hausmeister an der Straße bereitgestellt werden muss und nach der Leerung unverzüglich wieder von der Straße zu entfernen ist. Auf Bestellung durch den Grundstückseigentümer kann die Tonne im Vollservice geleert und gegebenenfalls aus dem Keller gezogen werden. Dafür fallen allerdings Gebühren an.
Sollte die blaue Papiertonne auf dem betroffenen Grundstück unter keinen Umständen dauerhaft untergebracht werden können, haben die Grundstückseigentümer die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einzureichen. Den schriftlichen Antrag nimmt die Stadtverwaltung Düsseldorf, Amt 19/5.1, 40200 Düsseldorf entgegen. Der Antrag muss begründet werden und entsprechende Belege (Fotos) sind beizufügen. Mindestens erforderlich ist das Beifügen von Fotos des aktuellen Mülltonnenstandplatzes des Grundstücks. Sollten notwendige Belege fehlen, wird der Antrag nach Aktenlage entschieden. Nähere Informationen finden sich unter www.duesseldorf.de/blauetonne.