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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Die Stadt macht ernst – ab heute höhere Verwarngelder für Müllsünder

Düsseldorf: Die Stadt macht ernst – ab heute höhere Verwarngelder für Müllsünder

Von Ute Neubauer
13.07.2020
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Vielleicht hilft es der Einsicht mancher Raucher*innen auf die Sprünge, wenn die weggeworfene Kippe sie 50 Euro kostet

Wurde es in der vergangenen Woche noch als Pläne der Verwaltung vorgestellt, heißt es heute vom Düsseldorfer Rathaus: Die Erhöhung der Verwarn- und Bußgeldtatbestände im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Entsorgung von sogenannten Kleinstabfällen tritt ab 13.07.2020 in Kraft. Dafür ist kein Beschluss des Rates erforderlich und darf von der Verwaltung so angeordnet werden. Demnach kann es ab sofort für Müllsünder teuer werden.

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Wer Müll neben einen öffentlichen Mülleimer wirft oder dort private Müllsäcke abstellt, muss mit einer Strafe rechnen

Neuer Bußgeldkatalog ab 13.07.2020

Da der Bußgeldkatalog zur Ahndung von nicht beseitigten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen gemäß § 2 der Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) seit August 2003 nicht verändert wurde und auch das Land NRW den Bußgeldrahmen erhöht hat, zieht die Verwaltung der Stadt Düsseldorf nun nach.

Das wird nun fällig

> Zigarettenkippen achtlos wegwerfen: bisher 10 Euro; neu 50 Euro
> Obst-, Essensreste, Kaugummi, Dosen, Flaschen, Tetra-Packs, Abfall wie Pommestüten, Pizzakartons oder ähnliches wegwerfen: bisher 20 Euro; neu 50 Euro
> Aschenbecher im Rinnstein entleeren: bisher 35 Euro; neu 75 Euro
> Hundekot nicht ordnungsgemäß entsorgen: bisher 75 Euro; neu 100 Euro
> Hausmüll in oder an öffentlichen Abfalleimern entsorgen: bisher 75 Euro; neu 100 Euro

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Wenn öffentliche Container voll sind, darf der Müll nicht einfach daneben gestellt werden

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Standardsätze. Vor Ort wird der Einzelfall geprüft und dann kann es preiswerter oder auch teurer werden. Das ist beispielsweise abhängig vom Ort des Geschehens: liegen im Umfeld historische oder denkmalgeschützte Bereiche, ein Kinderspielplatz, eine Grünfläche oder ein Naturschutzgebiet? Außerdem werden die Auswirkungen/Folgen des ordnungswidrigen Handelns berücksichtigt: Handelt es sich um einen Erst- oder Wiederholungsverstoß, zeigen die Betroffenen Einsicht und äußern sich, aber auch das Alter und Einkommen des Betroffenen spielen eine Rolle.

Die Verwaltung hat die neuen Regelbeträge in Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Verstößen, der Wahrnehmung der Verunreinigung, der Umweltbelastung und des Aufwands der Verfahrensabwicklung angepasst. So liegen die Verstöße mit einem Verwarngeld von 50 Euro in etwa auf der gleichen Höhe wie Parkverstöße auf Geh- und Radwegen. Der achtlos weggeworfenen Pizzakartons wird allerdings mit der unscheinbareren Zigarrettenkippe gleichgesetzt, da Kippen zwar deutlich kleiner sind, durch die enthaltenen Giftstoffe aber wesenlich mehr Schaden anrichten können.

Wer erwischt wird, erhält für die Verwarnung ein Zahlungsangebot von 50 Euro, dass nach Begleichung aus der Welt geschaffen ist. Weitergehende Verstöße – wie das bewusste Entleeren eines Aschenbechers im Rinnstein – werden dagegen nicht mehr über eine Verwarnung abgewickelt, sondern ziehen in jedem Fall einen Bußgeldbescheid nach sich. Damit werden zusätzlich zur Geldbuße Verwaltungsgebühren und –kosten von derzeit 28,50 Euro fällig.

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Oberbürgermeister Thomas Geisel (2.v.r.) stellte an den unterirdischen Depotcontainern in der Marktstraße die neuen Mülldetektive vor, Foto: Stadt Düsseldorf/Melanie Zanin

Mit Mülldetektiven gegen Schmuddelecken

Beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz ist seit sieben Wochen ein neues Ermittlungsteam, die Mülldetektive im Einsatz. Die drei Frauen und zwei Männer haben bereits in 77 Fällen illegale Abfallablagerungen geahndet und Verwarngelder in Höhe von 3.575 Euro erhoben. Hintergrund waren überwiegend das Abstellen von Müll neben Depotcontainern. In 17 Fällen wurden Bußgeldverfahren wegen nicht angemeldetem Sperrmüll über eine Summe von insgesamt 2.620 Euro eingeleitet. Zusätzlich zu den Bußgeldern müssen "Müllsünder" zusätzliche die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle übernehmen.
Das Ermittlungsteam berät über regelkonforme Entsorgungswege und verweist an die Beratungsstellen der AWISTA, wo Hauseigentümer und Gewerbebetriebe Abfalltonnen für viele Belange ordern können. So hat sich die Zahl der blauen Altpapier-Tonnen von rund 48.000 im Mai 2019 auf aktuell rund 59.200 erhöht.

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So ist es nicht richtig

Regeln bei der Nutzung von Papiercontainern

> Pappen sind zu zerkleinern, um nicht die Einfüllöffnungen der Container zu verstopfen,
> Pappen und Kartons dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden. Empfohlen wird, die ‚weniger nachgefragten‘ Zeiten zur Wochenmitte zur Entsorgung zu nutzen,
> Gewerbliches Altpapier darf nicht in die Container gegeben werden. Gewerbebetriebe müssen für ihre Abfälle und Wertstoffe immer einen separaten Entsorgungsweg zu organisieren. Die Gewerbekundenberatung der AWISTA unter www.awista.de/geschaeftskunden gibt dazu Informationen.

Meldeapp für Düsseldorfer*innen

Die Bürger*innen in Düsseldorf haben die Möglichkeit Dreckecken und Müllansammlungen über die Stadtsauberkeitsapp "Düsseldorf bleibt sauber" anzuzeigen. Diese werden meist im Laufe eines Tages abgearbeitet. Im ersten Halbjahr 2020 wurden so insgesamt 1.200 bis 1.400 illegale Müllansammlungen pro Monat gemeldet, also rund 40 pro Tag.

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