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Home›Düsseldorf›Aktuelles›OSD in Düsseldorf: Lockerungen der Coronaschutzverordnung und Maskenpflicht ab Montag

OSD in Düsseldorf: Lockerungen der Coronaschutzverordnung und Maskenpflicht ab Montag

Von Ute Neubauer
25.04.2020
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Die Mitarbeiter*innen des OSD haben viel Arbeit mit der Coronaschutzverordnung

Die Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Stadt Düsseldorf haben derzeit verstärkt Einsätze, weil Menschen sich nicht an die Anordnungen der Coronaschutzverordnung halten. Beim OSD gingen seit dem 18. März 4.855 Anrufe zum Thema "Corona" ein. Ab Montag (27.4.) ist das Tragen von Mund-Nase-Masken im ÖPNV, beim Einkaufen und in vielen Bereichen verpflichtend. Wer sich nicht daran hält, solle in Bussgeld zahlen. Bis Freitagabend konnte die Stadt allerdings noch nicht sagen, wie hoch die Strafe ausfallen würde.

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In vielen Bereichen – wie hier beim Einkauf – muss ab Montag Maske getragen werden

Maskenverpflichtung ab Montag

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann präsentierte am Freitag die Erweiterungen der Coronaschutzverordnung, nach der ab Montag eine Maskenpflicht im öffentlichen Bereich für Beschäftigte und Kunden verpflichtend ist.

Geltungsbereich:

> in sämtlichen zulässigen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Tankstelle, Banken oder Poststellen), auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb der gastronomischen Einrichtungen sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“ oder „Factory Outlets“,

> in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden. Ausgenommen sind Personen, die im Rahmen der Dienstleistung ein Fahrzeug lenken,

> in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,

> bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen. Darunter fallen auch Schulbusse, Haltestellen oder U-Bahnhöfe.

Eine Ausnahme gibt es nur für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Bußgeld

Die Einhaltung dieser Verpflichtung soll ab Montag durch den OSD und die Polizei kontrolliert werden und bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld belegt werden. Allerdings hat das Land NRW die Höhe des Bußgeldes in die Verantwortung der Kommunen gelegt. Die Stadt Düsseldorf konnte auf Nachfrage am Freitag nicht sagen, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhangen werden wird.

Einsätze des OSD in den vergangenen Tagen

Seit der Lockerung der Maßnahmen verzeichnet der OSD verstärkt Einsätze gegen das Versammlungsverbot oder unerlaubte Geschäftsöffnungen. Allen am Donnerstag (23.4.) gab es 56 Einsätze. Bei bestem Wetter mussten diverse Ansammlungen von Menschen im gesamten Stadtgebiet aufgelöst werden, weil die Abstandsregelung nicht eingehalten wurden. Einsätze gab es am Paradiesstrand, im Naturschutzgebiet Himmelgeister Rheinbogen, und an der „Schönen Aussicht“ in Gerresheim.

Bei Gastronomiebetrieben gab es Verstöße, weil Menschen die Verzehr-Regel mit 50 Meter Abstand, nicht einhielten. An der Humboldtstraße waren an einem Café sogar die Terrasse und Spielgeräte in Betrieb.

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Besonders an den Wochenenden lockt das sonnige Wetter die Menschen nach draußen

In den vergangenen Tagen war es immer wieder zu Menschenansammlungen am Burgplatz gekommen, weshalb die Freitreppe temporär abgesperrt wurde. Auch die Missachtung des Betretungsverbots von Kinderspielplätzen fällt den Bürger*innen offenbar immer schwerer und es kam zu zahlreichen Meldungen. Die OSD-Mitarbeiter mussten mehrmals Menschen des Ortes verweisen.

Ordnungsdezernent Christian Zaum dazu: "Einige Menschen missverstehen die seit Montag vorgenommenen Lockerungen offenbar als Rückkehr zur völligen Normalität und lassen alle Vorsicht gegenüber der Ansteckung mit dem Coronavirus fallen. Ich appelliere an die Menschen vor Ort: Halten Sie sich an die Abstandsregeln und die Vorschriften der Coronaschutzverordnung!"

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