Düsseldorf: Trotz Frühlingswetter Corona-Regeln beachten
Das Frühlingswetter am Wochenende verlockt zum Aufenthalt im Freien. Dagegen ist nichts zu sagen, allerdings sollte man auch draußen den erforderlichen Abstand beachten. Für Gruppen, was schon für mehr als zwei Personen gilt (wenn sie nicht sowieso in einem Haushalt leben) gilt ein Versammlungsverbot, was bei Nichtbeachtung teuer werden kann.
Oberbürgermeister Thomas Geisel appelliert an die Düsseldorfer*Innen auch bei schönen Wetter die Abstandsregeln zu beachten und sich draußen nicht in Gruppen zum Feiern zu treffen. Gegen Spaziergänge oder der Jogging-Runden ist nichts einzuwenden, aber möglichst jeder für sich.
"Natürlich können alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer das gute Wetter im Freien genießen, solange sie sich gesund fühlen und die bekannten Verhaltensregeln beherzigen. Unsere besondere Rücksichtnahme gilt jetzt den älteren und kranken Mitmenschen, die wir vor jedem Ansteckungsrisiko schützen wollen. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam diese schwierige Zeit meistern können," betont Geisel.
Über Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus wurden alle Düsseldorf*Innen per Post informiert. Auch die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes verteilen Handzettel, auf denen die Schutzvorkehrungen und Verhaltensregeln erklärt sind.
Was zu beachten ist
> Verbot von Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Menschen, die nicht der Familie oder einer häuslichen Gemeinschaft angehören.
> Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist verboten.
> Spielplätze und Freizeiteinrichtungen sind gesperrt, es gilt ein Betretungsverbot
> Ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen soll eingehalten werden.
> Wer gegen das Kontaktverbot verstößt, kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen. Ein Straf- und Bußgeldkatalog dazu wurde veröffentlicht. Weitere Informationen finden sie hier.
> Auf Handhygiene sowie der Nies- und Hustenetikette muss geachtet werden.
> Menschen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, müssen zu Hause bleiben und unverzüglich ihren Hausarzt telefonisch kontaktieren.