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Home›Service›Bauen & Wohnen›Düsseldorf: Start der Unterschriftensammlung für Milieuschutzsatzung

Düsseldorf: Start der Unterschriftensammlung für Milieuschutzsatzung

Von Ute Neubauer
10. Februar 2020
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Ab sofort kann unterschrieben werden

Ab sofort können Unterschriften des Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ zur Einführung von Milieuschutzsatzungen in 13 Wohnvierteln in Düsseldorf geleistet werden. Ziel der Initiative ist es, für bestimmte Gebiete Schutzsatzungen zu erreichen und damit Umbauten, Abrisse und Modernisierungen sowie das Umwandeln von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig machen. Außerdem würde die Satzung die Stadt in die Lage versetzen, ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Häusern geltend zu machen.

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Vertreter des Bündnisses hatten das Bürgerbegehren im Januar vorgestellt

Bereits im Januar hatte die Initiative „Wohnen bleiben im Viertel“ das Bürgerbegehren vorgestellt, doch erst jetzt darf mit der Sammlung der Unterschriften begonnen werden. Grund für die Verzögerung waren die fehlenden Angaben der Stadt zu den finanziellen Auswirkungen des Bürgerbegehrens. Diese Angabe ist nun auf den Unterschriftenlisten ergänzt.

Ziel: Bezahlbarer Wohnraum für alle

Grund für den Start des Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ ist die Wohnungssituation in Düsseldorf, die immer schwieriger wird. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für viele Menschen wie ein Lottogewinn. Der enge Wohnungsmarkt ruft Investoren und Spekulanten auf den Plan, die Profit aus der Situation ziehen. Sie werten Wohnungen und Häuser durch Sanierung oder Umbau auf und erreichen durch die vermeintliche Verbesserung, dass Einkommensschwächere durch Wohlhabendere verdrängt werden.

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Mit vielen Aktionen hat das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum bereits auf die Missstände hingewiesen

Viele Unterstützer

Ein breites Bündnis unterstützt das angestrebte Bürgerbegehren. Auf Initiative des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraums, das aus vielen verschiedenen Mitgliedern besteht, haben sich die Düsseldorfer Organisationen AStA an der Hochschule, Caritasverband, DGB, Diakonie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Katholikenrat, Katholische Arbeiter Bewegung, Mieterbund, Paritätische Wohlfahrtsverband, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, die SPD, ver.di und das zakk zusammengetan.

16.000 Unterschriften erforderlich

Damit das Bürgerbegehren erfolgreich verläuft und zum Bürgerentscheid führt, müssen rund 16.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Unterschriftenlisten werden zunächst über die unterstützenden Organisationen und bei diversen Veranstaltungen verteilt. Alle Interessierten können Unterschriftenlisten auch auf der Homepage www.wohnen-bleiben-im-viertel.de herunter laden und selbst ausdrucken. Die ausgefüllten Listen werden in der Galerie von fiftyfifty, Jägerstraße 15, 40231 Düsseldorf gesammelt. Es gibt keine Möglichkeit des Online-Votings, nur handschriftliche Listen gehen in das Ergebnis ein.

"Als wir vor einigen Tagen mit unserem Vorhaben an die Öffentlichkeit gegangen sind, war die Nachfrage nach unseren Unterschriftenlisten groß. Daher sind wir davon überzeugt, dass wir in kurzer Zeit genügend Unterschriften sammeln, um den Bürgerentscheid zusammen mit der Kommunalwahl durchführen zu können. Das würde auch den finanziellen Aufwand für die Stadt reduzieren,“ erläutert Ben Klar, einer der Vertretungsberechtigten. „Unser Ziel ist es, mindestens 16.000 Unterschriften zu sammeln, um anschließend einen Bürgerentscheid durchzuführen. Mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid müssen Stadtverwaltung und Rat die entsprechenden Satzungen erlassen.“

Barbara Wolf vom Bündnis kritisiert die bisherige Wohnungspolitik: „Mit der Losung `bauen, bauen, bauen´ haben Politik und Verwaltung die Bestandsmieter vergessen. In vielen Wohngebieten steigen durch – oft überflüssige – Modernisierungsmaßnahmen die Mieten so stark, dass die Menschen sich die Wohnungen nicht mehr leisten können. Dem kann mit Milieuschutzsatzungen ein legaler Riegel vorgeschoben werden. Städte wie Hamburg, Berlin und München haben damit schon seit Jahrzehnten gute Erfahrungen gemacht.“

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In rot markiert sind die Wohngebiete, in den eine Milieuschutzsatzung greifen würde

Baugesetzbuch sieht Möglichkeiten vor

Es ist der Paragraph 172 des Baugesetzbuches, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, Wohngebiete in ihrem städtebaulichen und sozialen Bestand zu erhalten. Es wird unterschieden in Satzungen zum Erhalt von baulichen Anlagen und in Satzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten sollen, dem Milieuschutz. Milieuschutzsatzungen gibt es in Düsseldorf noch nicht. Hamburg, München und Köln arbeiten bereits damit.

Mit der Milieuschutzsatzung sollen Spekulationen mit Mietwohnungen erschwert werden. Modernisierungsmaßnahmen müssen demnach angemeldet und genehmigt werden. Die zukünftigen Mieten sind dabei anzugeben und würden von der Verwaltung geprüft. Zusätzlich kann die Kommune zeitlich befristet Mietobergrenzen festlegen. In Verbindung mit der Umwandlungsverordnung NRW ist auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. Mit der Satzung kann sich die Kommune ein Vorkaufsrecht bei Gebäuden einräumen. Die Satzung gilt nicht in ganz Düsseldorf, sondern nur für klar definierte Wohngebiete.

Ziel Bürgerentscheid im September

Sobald das Bürgerbegehren gestartet ist, sind alle DüsseldorferInnen gebeten es mit Unterschrift zu unterstützen. Rund 16.000 Unterschriften werden gebraucht, um einen anschließenden Bürgerentscheid zu erreichen. Nach Ende des Begehrens gibt es eine formale Prüfung durch den Rat. Die Initiatoren wünschen sich, dass es noch vor Sommer zur Entscheidung über den Bürgerentscheid kommt, da dann mit der Kommunalwahl am 13. September darüber abgestimmt werden könnte. Denn wichtig ist eine hohe Wahlbeteiligung für einen erfolgreichen Bürgerentscheid. Mindestens zehn Prozent aller Wahlberechtigten müssen abstimmen, damit er gültig ist. Wenn die Mehrheit mit ja gestimmt hat, ersetzt der Bürgerentscheid einen Ratsbeschluss und die Verwaltung muss den Inhalt umsetzen.

Unterschreiben dürfen alle Einwohner*innen mit erstem Wohnsitz in Düsseldorf, die mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates haben.

Hier gibt es die Unterschriftenliste

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