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PolitikStadtrat
Home›Politik›Diskussion im Stadtrat: Wer darf in Düsseldorf öffentliche Räume mieten?

Diskussion im Stadtrat: Wer darf in Düsseldorf öffentliche Räume mieten?

Von Ute Neubauer
8. März 2019
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Trotz rechtlicher Bedenken setzte die Ratsmehrheit am Donnerstag mit dem Antrag ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus

Prinzipiell stehen öffentliche Räume, beispielsweise in Schulen, Bürgerhäusern oder der Volkshochschule in Düsseldorf, zur Vermietung zur Verfügung. Doch nach dem Bürgerdialog der AfD am 26. Februar stand auf der Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstag (7.3.) ein Antrag der Ampel-Koalition mit dem Titel „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze“. Die Forderung: Die Verwaltung solle Kriterien festlegen, um die Überlassung von Räumen für Veranstaltungen mit rassistischen, anti-semitischen, salafistischen, antidemokratischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, oder anderen menschenfeindlichen Inhalten zu verhindern. Der Antrag wurde mit Mehrheit von SPD, Grünen, FDP und Linken angenommen.

AfD fühlt sich diskriminiert

AfD-Ratsfrau Uta Opelt trug eine lange Rede vor, in der sie den Antragstellern vorwarf, ihre demokratisch gewählte Partei zu diskriminieren und damit genau das zu tun, was in dem Antrag verhindert werden solle.

Klare Haltung der Ratsmehrheit

Da ließen die Antworten der übrigen Ratsfraktionen nicht lange auf sich warten. Obwohl es der letzte Punkt im öffentlichen Teil der Tagesordnung und bereits nach 20 Uhr war, begann eine Diskussion über rund 45 Minuten.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann warf der AfD vor, wie ein schleichendes Gift zu wirken, das mit Worten anfange und dann ginge es richtig zur Sache. „Ich bin stolz im Rat zu sein, wir lassen es nicht zu, die Demokratie und Meinungsfreiheit abzuschaffen“ betonte die Ratsfrau, die oft genug in Berlin von den AfD-Abgeordneten Sprüche von „Messermännern“ und „Kopftuchfrauen“ hört, was mit der angeblichen Toleranz der AfD nicht vereinbar sei.

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Die CDU stimmte gegen den Antrag, da dieser rechtlich nicht durchsetzbar sei

Juristisch schwierig

Die CDU stimmte aus juristischen Gründen gegen den Antrag. Rechtsanwalt und Ratsherr Andreas Auler führte die rechtlichen Bedenken aus. Denn juristisch fielen Reden unterhalb der Strafgrenze unter die Meinungsfreiheit und könnten ebenso wenig untersagt werden, wie Demonstrationen oder eben die Anmietung von Räumen. Würde man die Anmietung an Kriterien binden, sei die Partei der Linken davon ebenfalls betroffen. Er forderte auf, die Auseinandersetzung mit der AfD und anderen rechtspopulistischen Parteien auf der politischen und nicht auf der juristischen Ebene zu führen.

Rechtsdezernent Christian Zaum bestätigte die juristischen Bedenken und regte an, eher einen Ahndungsmechanismus zu schaffen.

Klare Kante gegen Rechtsextremismus

Trotz der Bedenken wurde der Antrag angenommen. Es gehe darum, Haltung zu zeigen. „Der Rat unterstreicht die Grundwerte einer vielfältigen und toleranten Stadtgesellschaft. Meinungsfreiheit ist ein Prinzip des Rechtsstaats, das es zu bekräftigen und zu stärken gilt. Volksverhetzung, Diffamierungen, Verhöhnung des Holocaust oder Aufrufe zu Gewalt und gesellschaftlicher Spaltung widersprechen jedoch den Grundwerten und Grundrechten unserer Demokratie“, heißt es im Antrag.

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