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AktuellesDüsseldorf
Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Rund 2.900 Briten können online ihren Aufenthaltstitel beantragen

Düsseldorf: Rund 2.900 Briten können online ihren Aufenthaltstitel beantragen

Von Ute Neubauer
18. Februar 2019
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Für die Briten in Deutschland ändert sich ihr Aufenthaltsrecht mit dem Brexit

Wenn Großbritannien voraussichtlich am 29.03.2019 die Europäische Union verlässt, hat das Auswirkungen auf die britischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben. In Düsseldorf sind es rund 2.900 Briten, die dann einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen. Das Amt für Migration und Integration bietet die Möglichkeit an den Aufenthaltstitel online zu beantragen.

Für die rund 2.900 Düsseldorfer mit britischer Staatsangehörigkeit ändert sich ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn Großbritannien zum 29.03.2019 aus der EU austritt. Unter welchen konkreten Bedingungen der Austritt erfolgt, steht noch nicht fest. Allerdings benötigen britische Staatsangehörige zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht. Das Amt für Migration und Integration hat sich auf den Austritt vorbeireitet und für die in Düsseldorf lebenden Britinnen und Briten die Möglichkeit geschaffen, online einen Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels zu stellen. Mit der Antragsstellung ist sichergestellt, dass die bisherigen Aufenthaltsrechte britischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Bundesgebiet auch nach dem Brexit fortbestehen, bis über den Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels entschieden wird. Der Service ist kostenfrei und richtet sich nur an britische Staatsangehörige, die in Düsseldorf wohnhaft sind. Ab April 2019 werden alle Personen, die sich über das Online-Formular registriert haben, in der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf zur Vorsprache eingeladen. Alle Informationen zur Antragsstellung sowie das Online-Formular sind in deutscher und englischer Sprache unter www.duesseldorf.de/amt-fuer-migration-und-integration/brexit-de.html abrufbar.

"Kein britischer Staatsbürger muss im Falle eines ‘No-Deal Brexit’ sofort aus Deutschland ausreisen. Bis zur Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels können bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen in Deutschland leben und arbeiten wie bisher. Mit dem Online-Service des Amtes für Migration und Integration vermitteln wir den Britinnen und Briten in Düsseldorf Sicherheit in dem noch ungewissen Austrittsverfahren", sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel.

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