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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Das Düsseldorfer Landgericht urteilt zu den 70 Affen von Immendorff: 1,6 Millionen Euro fließen in die Schweiz

Das Düsseldorfer Landgericht urteilt zu den 70 Affen von Immendorff: 1,6 Millionen Euro fließen in die Schweiz

Von Dirk Neubauer
8. Januar 2019
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Affen-Theater vor dem Düsseldorfer Landgericht: Der Streitwert im Zivilverfahren lag bei mehr als 1,6 Millionen Euro.

Die drei weisen Affen hatten keine Chance. Von wegen – nichts sehen, nichts hören, nichts wissen. Wenn es um 70 Affen in Bronze geht, Gesamtwert aus einer Versteigerung: 1.657.600 Euro, dann schaut das Düsseldorfer Landgericht ganz genau hin. Die zuständige Richterin Petra Gundlach lauste  am Dienstag (8.1.) per Urteilsspruch den Konkursverwalter Marc D’Avoine und sprach die Summe der Schweizer Galerie St. Gilles zu; einem Kunsthaus, das es im Internet nicht gibt und das laut Medienberichten Fassade ist für einen Wirtschaftsanwalt, der seinerseits wiederum reiche Familien vertreten soll.

In diesem Affentheater haben viele mitgemischt. Zuvorderst: Der Künstler selbst – Jörg Immendorff war nach der Jahrtausendwende malad; gesundheitlich – weil an ALS leidend, einer unheilbaren Degeneration des Nervensystems. Und finanziell – weil die Behandlung große Summen verschlang.

Affenbande

Da kam der Großauftrag aus der Schweiz zupass. St. Gilles orderte bei Immendorf 70, zum Teil überlebensgroße Affen-Skulpturen, in allen nur denkbaren Posen. Kunsthändler Helge Achenbach – so sah es das Düsseldorfer Gericht in seinem Urteil am Dienstag als erwiesen an – bekam den Auftrag, die Affenbande zu verkaufen. Doch dann kreuzte die Aldi-Witwe den bis dahin so bemerkenswerten Weg des Kunst-Tausendsassas Helge Achenbach. Er wurde wegen Betrugs verurteilt, weil er einem der Aldi-Brüder die Hörner aufgesetzt und ihm fortlaufend Kunst und Oldtimer zu Mondpreisen verkauft hatte. Eine Männerfreundschaft, weit jenseits irdischer Werte.

Ansprüche

Während Achenbach in Haft saß, hämmerten die Gläubiger an seine Türen. Also bekam der Konkursverwalter D‘Avoine den Auftrag, die stattliche Kunstsammlung des Angeklagten A. zu veräußern, um die Ansprüche der Gläubiger wenigstens zum einem Teil befriedigen zu können. Der Mann tat, was er glaubte tun zu müssen. Die 70 Affen wurden vom Kölner Auktionator Van Ham meistbietend in die freie Kunst-Wildbahn entlassen – daher stammen die 1,6 Millionen.
Die beanspruchte nun St. Gilles. Der Konkursverwalter D’Avoine fühlte sich dennoch im Recht. Er glaubte aus dem Besitz der Affen auch das Eigentum über die Plastiken ableiten zu können. Er legte Rechnungen vor – aus den Jahren 2010/2011. Die hatten nach Meinung des Gerichts einen gravierenden Schönheitsfehler – die sauber in die Spalten eingetragenen Zahlen tauchen nirgendwo in den Achenbachschen Bilanzen auf. So kam das Düsseldorfer Landgericht letztendlich zu dem Schluss, dass Helge Aschenbach die Affen-Skulpturen lediglich lagerte, aber niemals besessen hat.

Weitblick

Wie sich die Immendorff-Witwe Oda Jaune und die Galerie St. Gilles nun auf eine Aufteilung des stattlichen Sümmchens einigen, bleibt an dieser Stelle offen. Oda Jaune unterstützte im Düsseldorfer Verfahren die Position von St. Gilles. Auch der mittlerweile als geläutert entlassene Helge Achenbach tat das. In einem anderen Gericht aber hatte Oda Jaune bereits gegen St. Gilles geklagt. Diese Geschichte ist noch nicht zu Ende.

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