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Home›Wirtschaft›Verbände›Düsseldorfer Mieterverein: „Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch!“

Düsseldorfer Mieterverein: „Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch!“

Von Dirk Neubauer
29. Dezember 2017
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In Düsseldorf Hassels oft im Einsatz: der Mieterverein Düsseldorf.

Die zwölf Juristen des Mietervereins Düsseldorf haben 2017 bei rund 50.000 Beratungsterminen den Mitgliedern helfen können. Bei jeder dritten Beratung ging es um Fragen und Unregelmäßigkeiten bei den Heizungs- und Nebenkosten. Deshalb rät der Mieterverein Düsseldorf, jede Abrechnung sorgfältig zu prüfen – bevor man sie bezahlt.

Zudem müssen nach dem anstehenden Jahreswechsel alle Heiz- und Betriebskosten-Forderungen aus 2016 und früher nicht mehr akzeptiert werden. Der Vorsitzende des Mietervereins, Hans-Jochem Witzke, verbindet seinen Hinweis mit einem Schuss Eigenwerbung: „Nahezu jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch, da macht sich der jährliche Mitgliedsbeitrag von 66 Euro oft schnell bezahlt.“

D_Hans_Jochem_Witzke_03112017

Hans-Jochem Witzke, Chef des Düsseldorfer Mietervereins: "Abrechnungen erst prüfen, dann bezahlen."

Häufige Fehler

Das sind nach Angaben des Mietervereins die häufigsten Fehler der Vermieter:
–    Verwaltungs- oder Reparaturkosten sind keine Betriebskosten. Mieter müssen nicht für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zahlen. Das ist immer Sache des Vermieters, völlig egal, was im Mietvertrag steht.
–    Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung sind Betriebskosten. Auch hier müssen Mieter keine Reparaturkosten zahlen, selbst dann nicht, wenn sie sich hinter so genannten „Vollwartungsverträgen“ verbergen. Hier muss der Vermieter anteilige Reparaturkosten herausrechnen.
–    Hausmeisterkosten müssen nur insoweit bezahlt werden, als der vom Vermieter nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird.
–    Die Prämien für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sind Betriebskosten, die der Mieter bezahlen muss, soweit das im Mietvertrag vereinbart ist. Zu den umlagefähigen Versicherungskosten gehören aber keine Kosten für sonstige Versicherungen des Vermieters, wie Rechtsschutz-, Hausrat- oder Mietverlustversicherungen.
–    Bei der Betriebskostenabrechnung müssen alle Wohnungen des Hauses mit einbezogen werden, auch die vom Vermieter bewohnte Wohnung oder die Wohnung des Hausmeisters. Für leerstehende Wohnungen muss der Vermieter die anteiligen Betriebskosten übernehmen und darf sie nicht auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
–    Heiz- und Betriebskostenabrechnungen müssen innerhalb des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres dem Mieter zugegangen sein. Forderungen des Vermieters, das Jahr 2016 betreffend, müssen also ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr akzeptiert werden.

Der Mieterverein Düsseldorf

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. zählt derzeit über 32.000 Mitgliederhaushalte. Ihnen wird eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Fragen garantiert. Der Mieterverein finanziert sich allein durch die Beiträge der Mitglieder. Der Jahresbeitrag beträgt 66 Euro.

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