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DüsseldorfVerkehr
Home›Düsseldorf›Verspätung für den RRX – Erster Erörterungstermin in Düsseldorf

Verspätung für den RRX – Erster Erörterungstermin in Düsseldorf

Von Ute Neubauer
12. Dezember 2017
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In fünf Abschnitten geht die DB-Netz den Bau der neuen Gleise für den RRX in Düsseldorf an. Am 19. Dezember gibt es den Erörterungstermin für den Abschnitt Zoo bis Unterrath, Grafik: DB-Netz

Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) soll eine spürbare Entlastung für alle Pendler im Ruhrgebiet bringen. Doch bis er im 15-Minuten-Takt rollen kann und nach Angaben der Bahn täglich 24.000 PKW-Fahrten überflüssig macht, muss viel Vorarbeit geleistet werden. Es müssen neue Gleise gelegt werden. Anwohner fürchten Lärm durch den Bau, aber auch durch die deutlich höhere Taktung, wenn der RRX fährt. Für den 19. Dezember hat die Bezirksregierung den ersten Erörterungstermin in Düsseldorf für den Abschnitt Zoo bis Unterrath terminiert.

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Der Rhein-Ruhr-Express wird zwischen Köln und Dortmund verkehren, Foto: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Ziel der Bahn ist, die Planverfahren für die vielen Bauabschnitte parallel abzuwickeln, um dadurch Zeit zu sparen. Allerdings ist das Düsseldorfer Gebiet ein schwieriges. Während in Bochum, Essen, Mühlheim, Langenfeld, Leverkusen und Köln bereits erste Bauabschnitte fertiggestellt oder die Erörterungstermine erledigt sind, befinden sich drei der fünf Abschnitte in Düsseldorf noch in der Planungsphase. In Benrath musste durch die Festlegung des neuen RRX-Halts die Planung noch einmal komplett neu aufgerollt werden. In anderen Gebieten, wie Angermund, ist die Bahn auf unerwartet viel Protest der Anwohner gestoßen, die die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen als unzureichend empfinden.

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Damit mögliche Proteste nicht das ganze Vorhaben verzögern, hat die DB-Netz das Vorhaben auf Düsseldorfer Gebiet in fünf Häppchen aufgeteilt, Ausschnitt aus Grafik DB-Netz

Erörterung nach drei Jahren Planung

Für den Bereich Düsseldorf-Zoo bis Düsseldorf Unterrath stellte die DB-Netz im Oktober 2014 den Bauantrag. Nach Prüfung wurde im Dezember 2016 die Planung offengelegt und damit den Bürger und Institutionen die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen das Vorhaben einzureichen. Mehrere Dutzend Einwendungen gibt es und diese werden nun am 19. Dezember erörtert.

Im Bereich der Buscher Mühle war der Wunsch formuliert worden, eine transparente Lärmschutzwand zu errichten. Dies wird von der DB Netz als nicht durchführbar eingestuft, da die transparenten Wände im Gegensatz zu den Standardwänden keinen Schall schlucken und es daher lauter für die Anwohner würde.

Auch die Einwendung der Düsseldorfer Feuerwehr, alle 200 Meter einen Zugang zum Gleis in 2,50 Breite zu bekommen, wurde von der DB-Netz auf das reduziert, was laut Richtlinie zwingend erforderlich ist: Ein Zugang alle 1000 Meter und Türen in einer Breite von 1,60 Metern.

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Michael Kolle (RRX-Projektleiter der DB-Netz) und Elke Wagner (Bürgerinitiative Angermund) haben gegensätzliche Ansichten dazu, was gut für die Bürger ist

Kompromisslose Bahn sieht sich im Recht

RRX-Projektleiter Michael Kolle beschreibt es so: Es gäbe klare Vorgaben und Richtlinien für den RRX-Streckenbau, die keine Zugeständnisse an Lösungen zulassen, die teurer würden als notwendig. Die Planungen der DB-Netz stellten das „erforderlich Maß an Lärmschutz und Gestaltung“ dar und da sei auch „kein Spielraum für Kompromisse“, betonte er im Pressegespräch. Ein Entgegenkommen und Zugeständnisse für Wünsche der Bürger sei ihm nicht möglich, da nur erforderliche Maßnahmen finanziert werden. Das eine Verzögerung der gesammten Planungen durch Einwendungen und Klagen eine Verteuerung des Projektes und eine Verschiebung um Jahre bedeuten können, ist bei der DB-Netz kein relevanter Punkt.

Kommentar: Selbstherrliche Bahn

Warum es ein vom Gesetzgeber festgelegtes Verfahren gibt, in dem die Bürger ihre Einwände äußern können, wenn die DB-Netz sich gegen die Forderungen mit der kurzen Aussage „wir tun alles was laut Richtlinie notwendig ist“ herausredet, könnte man die Abläufe auch deutlich straffen. Denn wenn die Anwesenheit beim Erörterungstermin von Herrn Kolle mit den Worten „es hat keine Relevanz, ob man hingeht oder nicht“ in Bezug auf die Einwender eingeschätzt wird, da man die Stellungnahmen bereits schriftlich zugestellt habe, spiegelt dass die Einstellung der Bahn deutlich wieder: Wir wissen was richtig ist und lassen uns da auch nicht reinreden. Dies ist die Einstellung des Unternehmens, das gerade mit Stuttgart 21 das nächste Paradebeispiel für Fehlplanung im Stil des Berliner Flughafens präsentiert. Die Politik sollte sich bei den Planungen einen frühzeitigen Eindruck verschaffen, wessen Interessen die Bahn vertritt. Offenbar spielt hier das Wohl der Bürger und Pendler keine Rolle. Sollten die Düsseldorfer glauben, die Diskussionen über den RRX spielten sich nur im Norden der Stadt ab, der wird in den nächsten Jahren feststellen, dass die Baumaßnahmen von Süden bis Norden reichen und es vor der prognostizierten Entlastung viele Beeinträchtigungen geben wird. 

  

Das Verfahren bis Baubeginn

Die Planungen der Erweiterungen für den RRX auf Düsseldorfer Gebiet sind so komplex, dass die Bahn sie in fünf Abschnitte unterteilt hat. Damit muss sie für alle fünf Abschnitte die vorgeschriebenen Verfahren organisieren:

D_Planfeststellung_Ablauf_11122017

optisch verkürzte Grafitk der DB-Netz

Am 19. Dezember hat die Bezirksregierung für den Bauabschnitt 3.0 Düsseldorf-Zoo bis Düsseldorf Unterrath zum Erörterungstermin eingeladen. Bürger und Träger öffentlicher Belange können an diesem Termin vortragen, was sie bereits an Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich eingereicht haben. Neue Aspekte dürfen dabei nicht eingebracht werden. Die förmlichen Antworten auf die Einwendungen werden ebenfalls vorgetragen. Alles wird genau protokolliert, aber ein Ergebnis wird es nicht geben. Denn nach dem Vortrag erstellt die Bezirksregierung eine abschließende Stellungnahme und übergibt den Vorgang an das Eisenbahnbundesamt. Dort wird geprüft und schließlich entschieden, ob die Einwendungen Bestand haben. Nach der Entscheidung haben die Bürger, die nicht mit der Behandlung ihrer Einwendungen zufrieden sind, die Möglichkeit zu Klagen.

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