Düsseldorfer Rat entschied über Hunde und Handwerker
Bei der außerordentlichen Sitzung des Stadtrates am Dienstag (10.10.) entschieden die Mitglieder über eine Neufassung der Hundesteuersatzung und die Anhebung der Gebühren für Handwerkerparkausweise.
Handwerkerparkausweis
Handwerker in Düsseldorf müssen ab 1.1.2018 für ihre Parkausweise tiefer in die Tasche greifen. Bisher konnten Werkstattwagen von Handwerksbetrieben für 10,20 Euro im Jahr eine Parkberechtigung erwerben. Die damit versehenen Fahrzeuge dürfen in Düsseldorf werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr im eingeschränkten Halteverbot, gebührenfrei an Parkscheinautomaten, in Bewohnerparkgebieten sowie in Bereichen mit Parkscheibenregelung abgestellt werden.
In anderen Städten sind die Handwerkerparkausweise deutlich teurer: In Stuttgart zahlt man 600 Euro pro Jahr, in Frankfurt 355 Euro pro Jahr, in Karlsruhe 200 Euro pro Jahr, im Kreis Mettmann 180 Euro pro Jahr und in Köln 153 Euro pro Jahr. Da Parkausweise auch für andere Berufsgruppen deutlich teurer sind, beschloss der Rat am Dienstag eine stufenweise Erhöhung der Gebühren.
Ab 1. Januar 2018 wird die jährliche Gebühr auf 50 Euro, ab Anfang 2019 auf 100 Euro und ein Jahr später auf 150 Euro angehoben.
Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke stellte außerdem in Aussicht, dass Beantragung und Bezahlung benutzerfreundlicher und schneller über Online-Verfahren organisiert werden.
Die Gebühren für die meisten Hunde bleiben gleich, nur Halter von Hunden, die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten müssen mehr zahlen
Hundesteuer
Für die Vielzahl der Hundehalter machen sich die Änderungen im Ablauf und nicht bei den Hundesteuersätzen bemerkbar.
Wer zukünftig einen Hund anmeldet, wird nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke erhalten. Beides hat Dauerwirkung. Die Hundesteuersätze bleiben bei jährlich 96 Euro für einen Hund; 150 Euro je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden und 180 Euro je Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden
Hundehalter, die mehr als zwei „gefährliche Hunde“ halten, oder einen „gefährlichen Hund“ und einen weiteren Hund, werden in neue Steuersätze eingestuft. "Gefährliche Hunde" sind Hunde, die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten oder als solche eingestuft wurden. Für gefährliche Hunde gelten pro Jahr folgende Steuersätze: 600 Euro bei einem Hund; 900 Euro je Hund, wenn zwei solcher Hunde gehalten werden; 1.200 Euro je Hund, wenn drei oder mehr solcher Hunde gehalten werden; 750 Euro, wenn ein gefährlicher Hund gemeinsam mit einem oder mehreren nichtgefährlichen Hunden gehalten wird und 1.050 Euro je Hund, wenn zwei oder mehrere gefährliche Hunde gemeinsam mit einem oder mehreren nichtgefährlichen Hunden gehalten werden. Halterinnen und Haltern gefährlicher Hunde wird für diese und andere Hunde grundsätzlich keine Befreiung oder Ermäßigung gewährt.
Bisher waren Halter von Blindenführhunden und Rettungshunden von der Hundesteuer befreit. Zukünftig soll die Steuerbefreiung auch für Blinde (Merkzeichen BI) und Gehörlose (Merkzeichen GI) gelten. Auch wer einen Hund erstmals aus dem Tierheim in Rath aufgenommen hat, soll für die ersten 12 Monate keine Hundesteuer zahlen.
Die Anmeldefrist für zugelaufene Hunde soll auf vier Wochen verlängert und die Zeit für die Abmeldung eines Hundes insbesondere im Todesfall auf vier Wochen ausgedehnt werden.
Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.