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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Demonstranten gegen Republikaner-Aufmarsch zu Geldstrafen verurteilt

Düsseldorf: Demonstranten gegen Republikaner-Aufmarsch zu Geldstrafen verurteilt

Von Ute Neubauer
30.08.2017
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Die Solidaritätsbekundungen vor dem Gerichtsgebäude wurden von Ordnungskräften verboten

Am Amtsgericht Düsseldorf stand am Mittwochmorgen (30.8.) der Prozess gegen zwei Aktivisten des Bündnisses Düsseldorf stellt sich quer auf dem Terminplan. Aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen und des Zuschauerandrangs konnte der Prozess erst mit 30-minütiger Verspätung beginnen. Nach der Befragung von sechs Zeugen waren sich Staatsanwalt und Richterin einig. Torsten N. und Mischa A. wurden zu Geldstrafen in Höhe von gesamt 8.800 Euro verurteilt, da ihr Handeln als Anstiftung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetzt gewertet wurde.

D_DSSQ_vor_Saal_30082017

Rund 60 Zuschauer durchliefen die Eingangskontrollen, mehr Prozessbeobachter waren nicht zugelassen

Richterin Borris ahndet ein Zuschauerlachen mit 100 Euro Ordnungsgeld

Schon vor Prozessbeginn stellten die zahlreichen Zuschauer fest, dass die Verhandlung in einen Saal mit einem durch Glas abgetrenntem Bereich, verlegt worden war. Zusätzliche hatte die zuständige Richterin Silke Borris neben der erneuten Taschen- und Ausweiskontrolle auch verfügt, dass die Personalausweise aller Zuschauer fotokopiert wurden. Ein ungewöhnliche Sicherheitsmaßnahme, die noch durch eine strikte Anweisungen an die Zuschauer verstärkt wurde: Jegliche Äußerung, Lachen, Applaus oder Handybenutzung wurde unter Androhung von Ordnungsgeld untersagt. Ein Zuschauer bekam dies gleich zu spüren und musste 100 Euro an der Gerichtskasse bezahlen. Er hatte gelacht.

Ziviler Ungehorsam

Bereits bei seiner Erklärung zu seiner Anlage wurde Torsten N. von der Richterin unterbrochen. Der Angeklagte erläuterte seine Auffassung von Zivilcourage, die sich mit der von vielen Verbänden, Vereinen, Parteien, Organisationen und Privatleuten in Düsseldorf decken würde. Denn das Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) hatte damals zum Widerstand gegen die Kundgebung und den Aufmarsch der Republikaner am 19. März 2016 aufgerufen. Mit Gegendemonstrationen, Sitzblockaden und zivilem Ungehorsam hatte DSSQ bereits erfolgreich gegen die Dügida-Aufmärsche in Düsseldorf agiert. Parteien und Gruppierungen, die Rechte Gesinnung, Rassismus, flüchtlings- und muslimfeindliche Hetze verbreiten, wollen sich die Mitglieder des Bündnisses entgegen stellen und deren Aktivitäten mit Mitteln des zivilen Ungehorsams verhindern.

D_DSSQ_vorschrift_30082017

(v.l.) Anwalt Jaspar Prigge mit den Angeklagten Mischa A. und Torsten N.

Die Anklage

Im konkreten Fall wurde Mischa A. und Torsten N. vorgeworfen, Demonstranten zur Durchbrechung einer Polizeisperre angestiftet zu haben, um anschließend eine Sitzblockade auf der Aufmarschroute der Republikaner zu bilden. Dabei hätten sie laut den Aussagen mehrere Zivilpolizisten zu Gewalt aufgerufen. Das Anrennen der Demonstranten auf eine kleine Gruppe von Polizisten sei geeignet gewesen, Schäden hervorzurufen. Das es nicht zu Verletzten gekommen sei, sei bei der Beurteilung nicht relevant. Torsten N. war nicht an der Sitzblockade beteiligt, wurde aber nach der Durchbrechung der Polizeisperre von vier Zivilpolizisten quer durch den Stadtteil verfolgt.

Das Urteil

Die Angeklagten beriefen sich mit ihren Anwälten auf die Ausübung des zivilen Ungehorsams zur Verhinderung eines rechtsextremen Aufmarschs. Sie machten geltend, keine Person verletzt oder gefährdet und keine Sachbeschädigung begangen zu haben. Richterin Silke Borris wertete den Einsatz der beiden als Straftatbestand des Landfriedensbruchs, Anstiftung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Allerdings wurde das Verfahren gegen Torsten N., bei einer Veranstaltung der AfD in der Düsseldorfer Messe in seiner Funktion als Anmelder und Leiter der Gegenkundgebung von DSSQ gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, eingestellt.

Zu 6.000 Euro Strafe wurde Torsten N. verurteilt, Mischa A. zu 2.800 Euro. Beide empfanden das Urteil als Kriminalisierung des Protests gegen Naziaufmärsche, Rassismus und rechte Aktionen. Sie werden gegen das Urteil vorgehen und Widerspruch einlegen. Unterstützt werden sie dabei von den Mitgliedsorganisationen des DSSQ: Deutscher Gewerkschaftsbund Düsseldorf, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Düsseldorf, DIE LINKE. Düsseldorf, die Hochschule Düsseldorf, der Sozialverband Deutschland, das Straßenmagazin fiftyfifty, ver.di Düsseldorf, Antifaschistische Linke Düsseldorf, AStA FH Düsseldorf, Brigada Hora Azul, Dissidenti Ultras, F95.antirazzista, gruppe_f, Hypers 2001, i furiosi, Kopfball Düsseldorf, Linksjugend [‘solid] Düsseldorf, Interventionistische Linke (See Red!), Occupy Düsseldorf, Piratenpartei Düsseldorf, SJD – Die Falken, Stay! und der VVN / BdA Düsseldorf.

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