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Home›Politik›Düsseldorf-Garath: Mutmaßliche Beleidigung von Ratsfrau Kraft-Dlangamandla bleibt straffrei

Düsseldorf-Garath: Mutmaßliche Beleidigung von Ratsfrau Kraft-Dlangamandla bleibt straffrei

Von Dirk Neubauer
15. Februar 2017
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Mit einem Freispruch endete am Mittwoch ein Beleidigungsverfahren vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Dem Angeklagten Kai K. aus Düsseldorf Garath konnte in der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden, dass er die Düsseldorfer Ratsfrau Angelika Kraft-Dlangamandla, Die Linke, als „Bratze“ bezeichnet hatte.

Der Saal 103 im ersten Stock des Gerichtsgebäudes ist einer der kleinsten Säle überhaupt. Er war bis auf den letzten Platz gefüllt, vor der Tür warteten weitere Personen, die dem Verfahren eigentlich folgen wollten. Denn als Garather Bezirksvertreterin und Ratsfrau engagiert sich Dlangamandla unter anderem für Flüchtlinge – während K. dem Kreis der Garather Republiker-Anhänger zuzurechnen ist. Bei mehreren Aufmärschen der Republikaner standen K. und die Ratsfrau auf unterschiedlichen Seiten der Barrieren.
Im Alltag versucht man sich – so gut es geht –im Stadtteil aus dem Weg zu gehen. Doch das gelingt nicht immer.

10 bis 25 Herren gegen eine Frau

Im Amtsgericht aufgerufen wurde ein Vorfall aus der Vorweihnachtszeit 2015. An der Peter-Behrens-Straße in Düsseldorf Garath führte Angelika Kraft Dlangamandla an diesem Abend ihren Hund Gassi. Dabei kam sie zu einer Stelle, die als Treffpunkt einer Gruppe um K. gilt. Zwischen 15 und 25 Personen standen dort, tranken Bier und unterhielten sich. Als die Ratsfrau dazu kam, änderte sich die Stimmung. Die Gruppe reagierte aggressiv. Das berichteten die vom Angeklagten benannten Entlastungszeugen durchaus. Auch dass K. auf die um etwa einen Kopf kleinere Frau zugegangen sei, sie geduzt und zum Weitergehen aufgefordert habe, wurde von den Zeugen nicht bestritten.

Bedrohliche Situation

Dass sich K vor ihr aufgebaut und sie als „Bratze“ beschimpft habe, wollte aber keiner seinen Bekannten und Zeugen gehört haben. Die Ratsfrau hatte die Situation als höchst bedrohlich empfunden und so rasch als möglich die Straßenseite gewechselt. Die Männer sagten aus, die Frau habe sich „provokant“ verhalten und sie quasi im Befehlston aufgefordert, aus dem Weg zu gehen, obwohl genug Platz für alle dagewesen sei.

Was meint das Wort "Bratze"?

Das Wort „Bratze“ habe man bis zu diesem Strafverfahren gar nicht gekannt, sagten die Männer aus. Möglicherweise habe jemand anderes aus der Runde diesen Begriff gerufen. Der Verteidiger des Angeklagten, Wolfgang Hupe, sprach „von einem Begriff, den ich sprachlich gar nicht fassen kann“. Einerseits sei „Bratze“ abwertend für eine Frau gemeint, in anderen Quellen sei damit eine auffällig gestylte Frau belegt. Hupe äußerte den Verdacht, dass Kraft-Dlangamandla mit ihrer Anzeige und dem Verfahren Politik betreibe. Eine Unterstellung, die sich die Angesprochene entschieden verbat.

Im Zweifel für den Angeklagten

Die Amtsrichterin folgte mit ihrem Urteil nach eigenen Worten dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Eine andere Möglichkeit habe sie nach der Beweisaufnahme nicht – auch wenn Angelika Kraft-Dlangamandla als Zeugin den Vorfall sehr glaubhaft geschildert habe.

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