Düsseldorf: Wegen Wetterlage sagt das NRW-Schulministerium am Montag Präsenzunterricht an Schulen ab

Der Deutsche Wetterdienst hat für die Nacht und bis Montag (12.1.) 10 Uhr eine Wetterwarnung herausgegeben. Nach Mitternacht zieht von Westen Niederschlag auf, der erst als Schnee fällt und dann in Regen übergeht. Da der Regen auf den kalten Böden gefriert, besteht die Gefahr von Glatteis.
Deshalb hat das Schulministerium verordnet, an den Schulen am Montag auf Präsenzunterricht zu verzichten, um die Schüler*innen und Mitarbeitenden keiner unnötige Gefahr auszusetzen. Die Schulen wurden darüber am Sonntag per Mail informiert gebeten, Distanzunterricht vorzunehmen. Schüler*innen, die trotzdem in die Schulen kommen, sollen dort eine angemessene Betreuung erhalten. Die Schulen werden gebeten auf ihren Webseite weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

In Düsseldorf haben das Schloßgymnasium Benrath und die Grundschule Bingener Weg gleich ihre Webseiten aktualisiert, Fotos: Screenshots
„Die Gesundheit und Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler haben für uns oberste Priorität. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erläuterte Schulministerin Dorothee Feller. „Wir haben die Entscheidung zur Aussetzung des Präsenzunterrichts bereits auf der Grundlage der landesweiten Vorabwarnung getroffen, damit wir die Schulen, Eltern und Kinder so früh wie möglich informieren konnten.“ Mit einer endgültigen amtlichen Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ist heute erst spät am Tag zu rechnen.
Einige Schulen haben die Informationen gleich am Sonntag auf ihre Webseiten gesetzt oder die Eltern und Schüler*innen auf anderen Wegen informiert.
Kindergärten
Die Stadt Düsseldorf teilt mit, dass Kindertagesstätten grundsätzlich geöffnet seien. Gegebenenfalls könne es Einschränkungen der Betreuungsangebote geben. Es wird auf die Informationen der jeweiligen Einrichtung hingewiesen.
Straßen in Düsseldorf
Die AWISTA Kommunal sei vorbereitet und werde je nach Wetterlage Winterdiensteinsätze auf Straßen und an Überwegen durchführen, betont die Stadt. Sie erinnert daran, dass Anlieger*innen verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand zu streuen. Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es unter www.duesseldorf.de/winterdienst