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Home›Politik›Parteien›Düsseldorfer Grüne kritisieren Vorgehen bei Open-Air-Gelände

Düsseldorfer Grüne kritisieren Vorgehen bei Open-Air-Gelände

Von Ute Neubauer
6. März 2018
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Die Grünenpolitiker Wolfgang Scheffler, Angela Hebeler und Norbert Czerwinski fühlen sich übergangen, Foto-Collage aus den Ratssitzungen

In einem offenen Brief übt die Ratsfraktion der Düsseldorfer Grünen am Dienstag (6.3.) Kritik am Verfahren und an der Kommunikation zum Open-Air-Gelände auf dem Messeparkplatz. Obwohl es noch keine Prüfungen und Genehmigungen zur Veranstaltungsfläche gibt, wird das Ed Sheeran Konzert am 22. Juli bereits als beschlossen dargestellt. Oberbürgermeister Thomas Geisel und Stadtdirektor Burkhard Hintzsche werden gefragt, welche vertraglichen Vereinbarungen bereits getroffen wurden und welche Konsequenzen eine Absage hätte.

Angela Hebeler, Norbert Czerwinski und Bürgermeister Wolfgang Scheffler machen in dem Brief ihrem Unmut Luft, dass durch die Kommunikation von Düsseldorf Congress Sport & Event (DCSE), Geisel und Konzertveranstalter in der Öffentlichkeit Fakten geschaffen werden. Verwaltung und Politik hätten die baurechtliche und politische Beurteilung der Veranstaltungsfläche weder geprüft, noch genehmigt. Es habe lediglich interne Beratungen gegeben. Die Fraktion Die Grünen diskutierte mit DCSE-Geschäftsführer Michael Brill die Planungen. Dabei sei es aber um die grundsätzliche und langfristige Herrichtung der Fläche auf dem Messeparkplatz für Veranstaltungen ab 2019 gegangen.

In einer Pressemitteilung von Montag (5.3.) teilte die DCSE mit, „dass das geplante Konzert am 22. Juli 2018 nun auf das Gelände des neuen ‚D.LIVE Open Air Park‘ in Düsseldorf (Messeparkplatz P1) verlegt“ wird. Brill wird zitiert: „Unser Open-Air-Gelände erfüllt alle Anforderungen für Großveranstaltungen dieser Art“. Die Grünen betonen, dass es weder Baugenehmigungen noch Gutachten zu Verkehr, Sicherheit, Lärm und Artenschutz und kein Nachhaltigkeitskonzept für Veranstaltungen gäbe. Außerdem müssten mehr als 100 Bäume für das Vorhaben gefällt werden.

Die Fraktion fragt in ihrem Brief: „Welche vertraglichen Vereinbarungen hat die DCSE bereits jetzt mit dem Konzertveranstalter getroffen und welche Strafen muss sie zahlen, wenn das Konzert nicht stattfinden kann? Welchen Imageschaden nehmen die DCSE und die Stadt, wenn das Konzert nicht stattfinden kann?“ Sie kündigen an, Entscheidungen nur auf Basis aller Informationen und Gutachten zu treffen und sich dabei nicht unter Druck setzen zu lassen.

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