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Düsseldorf: Digitalisierung im Stadtarchiv bietet neuen Service für Bürger*innen

Von Ute Neubauer
13. Dezember 2025
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Wegen der starken Nachfrage wurden nun alle bisher an das Stadtarchiv Düsseldorf abgegebenen Urkunden des historischen Personenstandsregisters gescannt (1.573.942 Dokumente), Foto: Stadt Düsseldorf, David Young

Im Düsseldorfer Stadtarchiv sind insgesamt 1.573.942 Originale des Personenstandsregisters hinterlegt. Das sind rund 18 Regalkilometer Archivmaterial, das für viefache Recherchen eine wichtige Quelle ist. Denn es sind Unterlagen über die Menschen, die hier lebten, über Gebäude, Straßen und Infrastruktur, die Stadtpolitik und -verwaltung allgemein, über Firmen, Vereine und Kultur – nahezu zu jedem Thema gibt es Informationen. Die Daten reichen vom 14. Jahrhundert bis heute. Besonders häufig genutzte Quelle sind seit dem Jahr 2007 die Standesamtsregister, die Grundlage einer jeden ausgestellten Geburts-, Heirats- oder auch Sterbeurkunde sind. Es sind 448.601 Geburtsurkunden, 261.055 Heiratsurkunden und 864.286 Sterbeurkunden. Die gute Nachricht für alle Interessierten ist, dass nun 629.364 dieser Urkunden ab dem Jahr 1798 online einsehbar sind. Denn nach der Digitalisierung der Urkunden ist der Weg für die Online-Recherche deutlich einfacher geworden.

Eine Mitarbeiterin des Stadtarchivs demonstriert beispielhaft den Scan-Prozess historischer Dokumente, Foto: Stadt Düsseldorf, David Young

Im Portal “archiveNRW” kann auf mehr als eine halbe Million digitalisierte Urkunden zugegriffen werden, die wertvolle Einblicke in die Düsseldorfer Familien- und Stadtgeschichte bieten.

Die Beigeordnete für Kultur und Integration Miriam Koch: “Das Stadtarchiv ist unser verlässlicher Kommunikationsdienstleister für historisch Interessierte. Das historische Personenstandsregister gehört mit knapp 2.000 Anfragen pro Jahr zu dem gefragtesten Quellenbestand. Die Digitalisierung ist da nur folgerichtig, entspricht dem Servicegedanken dieses Kulturinstituts und schont zusätzlich die Originale.”

Nach Ablauf gesetzlich festgelegter Fristen geben die Standesämter diese drei Register an die zuständigen Archive ab (Geburten: 110 Jahre, Heiraten: 80 Jahre, Sterben: 30 Jahre nach dem Ereignis). Dort sind sie dann auch nach den Vorgaben des Archivgesetzes NRW einsehbar, es sei denn es wurden Nachträge eingetragen, die Belange des Datenschutzes berühren. Dazu gehören etwa Adoptionen, die auch noch lange nach der Eheschließung in der Heiratsurkunde der adoptierenden Eltern aufgenommen wurden, Angaben über uneheliche Geburten in den Geburtsurkunden der Eltern sowie Angaben über Todesumstände in Sterbeurkunden.

Aufgrund ihrer Bedeutung gibt es immer zwei Ausfertigungen dieser Quellen: das Hauptregister bleibt auf Dauer in der ausstellenden Kommune (hier: Stadtarchiv Düsseldorf), die Zweitschrift geht an das zuständige Landesarchiv, um im Falle eines Verlustes der ersten Serie immer noch eine Möglichkeit des Nachweises zu haben. Allerdings sind die im Stadtarchiv aufbewahrten Erstschriften aufgrund dort später eingefügter Nachträge deutlich aussagekräftiger als die Zweitschriften im Landesarchiv. Zudem hat das Landesarchiv bisher noch keine Geburtsurkunden online gestellt.

Die historischen Personenstandsregister, also die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, bieten ab dem Jahr 1798 wertvolle Einblicke in die Düsseldorfer Familien- und Stadtgeschichte und stehen nun auch für die digitale Recherche zur Verfügung, Foto: Stadt Düsseldorf, David Young

Wegen der starken Nachfrage wurden nun alle bisher an das Stadtarchiv Düsseldorf abgegebenen Urkunden gescannt (1.573.942 Dokumente). Bisher konnten die Scans ausschließlich an den PC’s im Stadtarchiv eingesehen werden. Dazu musste ein Benutzungsantrag ausgefüllt werden, in dem auch auf die datenschutzrechtlichen, schutzwürdigen Belange Dritter hingewiesen wird, zu deren Beachtung sich die Benutzer*innen schriftlich verpflichten müssen. Insbesondere Familienforschende, Erbenermittler, Gerichte und Behörden nutzen die Recherchemöglichkeiten.

Die Online-Stellung und somit völlig freie Nutzung im Web verlangt eine noch größere Sorgfalt, weshalb die Fristen zur Freigabe hier etwas vorsichtiger gehandhabt wurden. Dabei orientiert sich das Stadtarchiv Düsseldorf an der Praxis des Landesarchivs NRW. Stand heute werden die Geburtsurkunden bis zum Jahr 1876, Heiratsurkunden bis 1899 und Sterbeurkunden bis 1938 freigeschaltet. In diesen Urkunden sind keinerlei Informationen vorhanden, die noch lebende Personen oder deren direkte Nachkommen irgendwie betreffen würden. Insbesondere Familienforschende können nun auch vom heimischen PC aus in 629.364 Düsseldorfer Urkunden ab dem Jahr 1798 recherchieren. Sie sind über das Portal “archiveNRW” auf den Seiten des Stadtarchivs abrufbar: https://www.archive.nrw.de/stadtarchiv-duesseldorf

StichworteDigitalisierungStadtarchiv
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