Düsseldorf hat den ersten Fall von Vogelgrippe

Nachdem eine tote Wildgans in Angermund gefunden wurde, liegt nun das Ergebnis der Untersuchung vor. Bei dem Tier wurde die als hochinfektiös eingestufte Variante der Vogelgrippe (AI H5N1) durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen. Diese Virusvariante wird mittlerweile in ganz Deutschland und auch in Nachbarkommunen Düsseldorfs regelmäßig bei Wildvögeln, aber auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt.
Bei nachweislich einzelnen erkrankten Wildvögeln werden aktuell keine besonderen Maßnahmen ergriffen. Die Stadt Düsseldorf behält die Lage im Blick und wird weitere Maßnahmen ergreifen, wenn dies erforderlich ist. Noch besteht dazu keine Notwendigkeit.
Alle Geflügelbesitzer*innen sollten allerdings vorsichtig sein. Direkter Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln in Freilandhaltung sollte vermieden werden. Das Vogelgrippevirus kann allerdings auch über indirekte Kontakte wie Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser in die Stallungen getragen werden.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen empfiehlt unter anderem folgenden Schutzmaßnahmen:
Futter, Tränken und Einstreu sollten nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen positioniert werden. Andere Haustiere wie Hunde und Katzen sollten von der Vogelhaltung fern gehalten werden. Zwischen stalleigener Kleidung (inkl. Schuhen) und Straßenkleidung sollte strikt getrennt und Stallkleidung regelmäßig bei über 60 °C gewaschen werden. Darüber hinaus sollten vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln gründlich die Hände gewaschen werden. Und Ställe und Ausrüstung sollten regelmäßig mit geeigneten Mitteln desinfiziert werden.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet. Für Fragen ist das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen telefonisch unter 0211-8993242 oder per E-Mail unter veterinaeramt@duesseldorf.de zu erreichen.