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Home›Service›Düsseldorf: NRW weitet Mieterschutzverordnung aus

Düsseldorf: NRW weitet Mieterschutzverordnung aus

Von Ute Neubauer
29. Januar 2025
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Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum vernetzt Mieter*innen und informiert über Eigentümer, die sich nicht korrekt verhalten

Zum 1. März 2025 tritt in NRW eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft. Das hat das Landeskabinett am Dienstag (28.1.) beschlossen und damit auf der Grundlage einer gutachterlichen Ermittlung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt den Geltungsbereich auf 57 Kommunen erhöht.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, verweist auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen und funktionierenden Mieterschutzes: „Die Mietpreisbremse in ihrer bestehenden Form funktioniert nicht. Um Mieterinnen und Mieter etwa vor Mietwucher zu schützen, bedarf es bundesgesetzlich mehr Anstrengungen als bisher. Ein Ansatz ist es, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten.“ Die neue Mieterschutzverordnung gilt bis zum 28. Februar 2030.

Für Düsseldorf und 56 andere Städte und Kommunen gilt ab 1. März 2025:

  • Die Miete in bestehenden Mietverträgen darf auf maximal 15 Prozent in drei Jahren – statt regulär 20 Prozent – erhöht werden.
  • Die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
  • Mieter*innen darf erst acht Jahre (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
  • Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung vor dem 1. März 2025 gelten die Bestimmungen der Mieterschutzverordnung vom 9. Juni 2020 weiter. In diesen Fällen kommt es zu keiner Verlängerung der Kündigungssperrfrist von bisher fünf auf acht Jahre.

Mieter werden weiter alleine gelassen

Der Mieterverein Düsseldorf erneuert in diesem Zusammenhang den Appell an die Stadtverwaltung Düsseldorf, den Wohnungsmarkt zu beobachten und Mieter*innen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus der „Mieterschutz-Verordnung“ aktiv zu unterstützen.

Denn mit der neuen NRW-Mieterschutzverordnung ist nicht verbunden, dass diese vom Land, den Kommunen oder unabhängigen Stellen kontrolliert wird. Die Mieter*innen werden alleine gelassen und können sich höchsten beim Mieterverein oder anderen Fachleuten beraten lassen und Einspruch einlegen, wenn sich Eigentümer über die Verordnung hinwegsetzen. Der Mieterverein hat bereits Ende 2022 in einer Analyse aufgezeigt, dass jede vierte Mietwohnung in Düsseldorf überteuert ist. Damals wurden 22.000 Wohnungsinserate ausgewertet und ein Mietenmonitor erstellt. Doch bei der Wohnungsnot in Düsseldorf werden viele Mieter*innen nicht mit den Eigentümern diskutieren, ab die Miete zu hoch ist – aus Angst ihre Chancen auf die Wohnung zu verspielen.

Hans-Jochem Witzke

Die Stadt Düsseldorf sieht die Mietverhältnissen als Privatsache an und hat sich bisher geweigert einzugreifen. Allerdings hat die Entmietungssituation in Golzheim in Teilen zu einem Umdenken geführt, so dass es jetzt Anlaufstellen bei der Stadt geben soll, wenn gravierende Verstöße von Vermietern bekannt werden.

Das hilft allerdings wenig bei überhöhten Mieten, dabei kann das für Vermieter Konsequenzen haben. Liegt die Miete 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, Mietwucher liegt bei 50 Prozent über dem Mietenspiegel vor und ist ein Straftatbestand.

„Wir können uns gut vorstellen, dass die Stadt Düsseldorf die Anbieter von zu teuren Wohnungen schriftlich ermahnt und auf die Einhaltung der Mietgrenzen drängt. Das wäre eine flächendeckende, rechtlich und sozial wirkende Maßnahme im Sinne der gesamten Bürgerschaft. Ähnlich geht zum Beispiel die Stadt Freiburg bereits vor,“ erklärt der Vorsitzende des Mietervereins Hans-Jochem Witzke.

StichworteMieterschutzverordnungMietervereinMietwohnung
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