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Home›Düsseldorf›Düsseldorf: Wildpinkler – würden Strafen abschrecken?

Düsseldorf: Wildpinkler – würden Strafen abschrecken?

Von Ute Neubauer
4. August 2021
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Wildpinklen ist verboten und könnte teuer werden - wenn es denn geahndet würde, Grafik: Pixabay

Die Wildpinkler im Bereich der Altstadt sorgen zurzeit wieder für Diskussionen. Das Problem stinkt vielen – besonders Anwohnern und Geschäftsinhabern. Sie müssen die Fäkalien beseitigen. Die Stadt reagiert und verlängert die Öffnungszeiten der Toilettenanlagen.

So hat die Toilettenanlage am Burgplatz sowie der WC-Container an der Freitreppe am Wochenende bis 2 Uhr geöffnet und soll verstärkt gereinigt werden. Ein privater Sicherheitsdienst soll hier Vandalismus vorbeugen. City-Pissoirs auf dem Burgplatz und dem Kay-und-Lore-Lorenz-Platz laden kostenfrei rund um die Uhr zur Erleichterung ein und auch an der U-Bahn-Station Heinrich-Heine-Allee gibt es eine Toilette.

Würde eine konsequente Bestrafung helfen?

Die Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) regelt den Umgang mit Störern und Wildpinklern und beschreibt was verboten ist. So ist ist §6 das „störende Verhalten“ auf Straßen und in Anlagen definiert. Dazu gehören Grölen, Anpöbeln von Passanten, Gefährdung anderer durch Herumliegenlassen von Flaschen oder Gläsern, die Verrichtung der Notdurft oder Lärmen. § 2 geht auf die Verunreinigungen auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen ein.

Während es für Verkehrssünder ein detailliertes Verzeichnis mit festen Geldbußen für Verstöße existiert, scheint die Ahndung von Wildpinkeln oder Stören in Düsseldorf sehr von der Einschätzung der jeweiligen Sachbearbeitung abzuhängen. Einen Gesamtkatalog für Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs gibt es in Düsseldorf nach Auskunft des Ordnungsamtes nicht. Das Ordnungsamt verweist auf jeweilige Gesetze, einen recht großen Spielraum und letztlich die Entscheidung der Sachbearbeitung im Bußgeldverfahren.

Auf Nachfrage beschreibt die Verwaltung, dass Bußgeldverfahren, wie etwa das Wildpinkeln, individuelle Vorgänge seien und diese unter Berücksichtigung der Gesamtumstände – dazu zählen in Deutschland auch die Lebenssituation und Einkommensverhältnisse – aufgearbeitet würden. Deshalb bekäme jeder Beschuldigte die Möglichkeit sich im Anhörungsbogen zur Sache zu äußern. Frisch ertappte Wildpinkler werden also nicht vor Ort zur Kasse gebeten, sondern erhalten Post, äußern sich zur Sache und erst danach wird über die Höhe eines Bußgeldes entschieden. Üblicherweise werden Bußgelder ab einer Höhe von 50 Euro verhängt.

Zum 13.7.2020 hat die Stadt eine Erhöhung der Verwarn- und Bußgeldtatbestände im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Entsorgung von sogenannten Kleinstabfällen verkündet. Demnach soll für das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen 50 Euro oder das nicht ordnungsgemäße Entsorgen von Hundekotbeuteln 100 Euro Strafe gezahlt werden.

Bisher können sich Verursacher relativ sicher fühlen, dass nichts weiter passiert, wenn sie sich daneben benehmen. Da kann die Stadt Mülltonnen aufstellen oder noch mehr Toilettenanlagen installieren. Vielleicht sollte man es einfach mal damit versuchen die Strafen zu ahnden?

StichworteBußgeldMüllsünderStraßenordnungWildpinkler
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