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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf: Verweilverbot und erweiterte Maskenpflicht – die neuen Allgemeinverfügungen gelten ab Donnerstag

Düsseldorf: Verweilverbot und erweiterte Maskenpflicht – die neuen Allgemeinverfügungen gelten ab Donnerstag

Von Ute Neubauer
24. Februar 2021
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Mit diesen Schilder will die Stadt auf das am Wochenende geltende Verweilverbot hinweisen, Foto: Stadt Düsseldorf

Wie angekündigt hat die Stadt Düsseldorf die verschärften Regeln für das Rheinufer in zwei Allgemeinverfügung formuliert. Sie treten am Donnerstag (25.2.) in Kraft. Das Gebiet der Maskenpflicht wird auf den Bereich des Rheinufers von den Rheinterrassen bis zur Dreieckswiese am Apollo erweitert und auch die Geltungszeit von täglich 10 bis 1 Uhr. Außerdem gibt es an den Wochenenden ein Verweilverbot in der Altstadt und am Rheinufer.

Maßnahmen wegen steigender Infektionszahlen

Die Menschenmassen, die am vergangenen Wochenende in die Altstadt und an den Rhein strömten und Abstand sowie Maskenpflicht ignorierten, hat die Stadt veranlasst, die Regelungen der landesweiten Coronaschutzverordnung mit Abstand und Maskenpflicht, durch Allgemeinverfügungen zu verschärfen. Damit reagiert die Stadt auf ansteigende Inzidenzzahlen und einen wachsenden Anteil festgestellter Virusmutationen unter den vorhandenen Corona-Infektionen. Die Regelungen treten am Donnerstag (25.2.) in Kraft und sind bis zum 14.3.2021 befristet.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller appelliert: "Daher bitte ich alle: Schützen Sie sich und andere. Vermeiden Sie Menschenansammlungen, halten Sie sich an Abstands- und Hygieneregeln und tragen Sie eine medizinische Maske. Nur gemeinsam können wir es schaffen!"

Erweiterte Schutzmaskenpflicht

Das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" wird räumlich auf das Rheinufer zwischen der Dreieckswiese in Höhe des Gebäudes von Kunst im Tunnel (KiT) bis zur Rheinterrasse – einschließlich Mannesmannufer und Unteres Rheinwerft – ausgeweitet. Die Geltung wird zeitlich täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend – medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Die Maskenpflichtgebiete Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bleiben im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung und die Zeit der Geltung unverändert.
Hier geht es zum Text der Allgemenverfügung zur Maskenpflicht und den Übersichtskarten.

Verweilverbot

In einem Verweilverbotsgebiet dürfen sich Menschen im öffentlichen Raum aufhalten, so lange sie sich fortbewegen, jedoch nicht verweilen, im Sinne von länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder zum Beispiel auf eine Wiese legen. Das Verweilverbot in Düsseldorf soll zeitlich an Wochenenden, also freitags 15 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, gelten. Das Gebiet der Geltung umfasst das erweiterte Maskenpflichtgebiet "Altstadt" – entlang des Rheins von der Dreieckswiese, Höhe Kunst im Tunnel (KiT) bis hin zu den Rheinterrassen. Eingeschlossen sind das Mannesmannufer und das Untere Rheinwerft. Die zeitliche Begrenzung bis 1 Uhr ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gewählt. Bei den aktuellen Temperaturen ist ein hohes Besucheraufkommen bis in die späte Nacht noch nicht zu erwarten.
Auf das Verweilverbot wird durch mehr als 300 Schilder eingangs des Gebietes hingewiesen. Diese sollen so schnell wie möglich montiert werden.
Hier geht es zur Allgemeinverfügung zum Verweilverbot.

Kontrollen

Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen, insbesondere der zum Verweilverbot, mit dem gebotenen Augenmaß kontrollieren. Dies gilt auch und insbesondere bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Obdach. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Dies gilt ebenso für Verstöße gegen das Verweilverbot. Zum Vergleich: Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.

Weitere Vorkehrungen

> Die Zufahrt zum Mannesmannufer wird an den Wochenenden für den Verkehr mit Ausnahmen für Anlieger, Anlieferung und Busse gesperrt, jeweils freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags von 11 bis 1 Uhr.
> Kontrolle der Maskenpflicht am Rheinufer am Unteren Rheinwerft zwischen Dreieckswiese bis Freitreppe am Burgplatz über Zugänge von freitags bis sonntags.
> Die Freitreppe bleibt bis auf weiteres gesperrt.
> Die Polizei wird ihre Präsenz in Düsseldorf am Wochenende verstärken.

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