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Home›Service›Bauen & Wohnen›Düsseldorf: Gericht sieht Mieter im Recht und stoppt Kündigung wegen Eigenbedarf

Düsseldorf: Gericht sieht Mieter im Recht und stoppt Kündigung wegen Eigenbedarf

Von Ute Neubauer
01.09.2020
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Am 15. Juli bei der zweiten Verhandlung demonstrierte das Bündnis vor dem Gericht

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hat in der Vergangenheit mehrere Fälle in Düsseldorf aufgedeckt, bei denen Vermieter Eigenbedarfskündigungen aussprachen, um langjährige Mieter loszuwerden. Oft wurden die Wohnung anschließend für deutliche höhere Mieten weitervermietet oder ganze Objekte nach Sanierung verkauft. Im Falle eines Mieters in Unterbilk war aufgefallen, dass die Vermieterin parallel in zwei verschiedenen Häusern Wohnungen für sich wegen Eigenbedarf gekündigt hatte. Mit Hilfe des Bündnisses zog der Mieter vor Gericht und bekam nun Recht. Der Richter war nicht vom Eigenbedarf überzeugt.

Bündnis deckte Vorgehen auf

Die Familie der Eigentümerin ist im Immobilienbereich tätig und hat über verschiedene Gesellschaften mehrere Häuser in Düsseldorf gekauft. Darunter Objekte im Zooviertel, Pempelfort und Unterbilk. Das Vorgehen war oft ähnlich. Nach dem Kauf der Häuser wurden erst die Mieten erhöht und anschließend Kündigungen ausgesprochen. Darunter Eigenbedarfskündigungen für verschiedene Familienmitglieder. Wahrscheinlich wäre den Mietern kein Zweifel am Eigenbedarf gekommen, wenn nicht über das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum die Verbindung zwischen einigen Kündigung recherchiert worden wäre. So ergaben sich Hinweise auf parallele Kündigungen wegen Eigenbedarf für ein und dieselbe Person. Über Anzeigen im Internet und Transparenten an den Fassaden der Häuser warben die Eigentümer mit der Sanierung und der Herrichtung von Luxuswohnungen.

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Georg Jesdinsky mit seinem Anwalt Dr. Jasper Prigge bei der zweiten Verhandlung im Juli

Mieter gehen vor Gericht

„Dass für unsere Wohnung nie ein realer Eigenbedarf bestand, wurde uns schlagartig klar, als wir erfahren mussten, dass auch in anderen Häusern der Familie Eigenbedarfskündigungen für ein und dieselbe Person ausgesprochen wurden.“, so Georg Jesdinsky, einer der betroffenen Mieter. „Luxus erscheint so doch in einem ganz anderen Licht. Eigenbedarfskündigungen im Überfluss! Es ist gut für Düsseldorf, dass sich das Gericht diese Geschichten jetzt mal genauer angeschaut hat. Wir sind froh, dass das Gericht so entschieden hat und unser Zuhause wieder sicher ist. Und wir sind den vielen engagierten Mitmenschen dankbar, die uns in der schwierigen Zeit den Rücken gestärkt haben. Hoffentlich kehrt jetzt endlich etwas Ruhe ein."

Richter stärkt das Mieterrecht

Nach zwei Verhandlungsterminen, bei denen die Eigentümerin die Gelegenheit hatten ihre Eigenbedarf glaubhaft zu machen, erging am Dienstag (1.9.) das Urteil: Das Gericht erkannte die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht an, die Kündigung war unrechtmäßig. Die Mieter*innen in Unterbilk dürfen in ihren Wohnungen bleiben. Die Eigentümer haben allerdings nach dem Urteil vier Wochen Zeit weitere Rechtsmittel einzulegen.

Bündnis fordert Mieterschutz

„Das Vorgehen der Familie H.* ist leider kein Einzelfall“, sagt Iris Rademacher vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. „Immer wieder melden sich Menschen bei uns, deren Häuser an Immobilienfirmen oder private Investoren verkauft wurden und die jetzt von Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen betroffen sind. Hier muss die Stadt Düsseldorf schnell umdenken, Beratungsstellen einrichten und die Betroffenen durch wirkungsvolle Schutzsatzungen und klare rechtliche Regelungen besser schützen."

* Die Nennung des Namens der Eigentümer/Immobilienfirma ist report-D untersagt worden. Nach einer früheren Berichterstattung wurden sie durch einen Anwalt der Familie auf Unterlassung und Strafzahlung verpflichtet.

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