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Düsseldorf erlässt Allgemeinverfügung bis 22. April – alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher*Innen werden untersagt

Von Ute Neubauer
11. März 2020
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Am Mittwochabend wurde die Allgemeinverfügung veröffentlicht

Als Reaktion auf den Erlass des Landes NRW veröffentlichte die Stadt Düsseldorf am Mittwochabend (11.3.) eine Allgemeinverfügung „Zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus)“. Darin werden alle Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet von Düsseldorf mit zeitgleich mehr als 1.000 Besucher*Innen oder Teilnehmer*Innen untersagt. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Zwangsgeld von 50.000 Euro belegt werden. Die Verfügung gilt ab sofort und zunächst bis zum 22. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich und wird je nach Lage entschieden. Die Allgemeinverfügung im Original-Wortlaut finden sie hier.

Drastische Maßnahme

Die Stadt Düsseldorf hat sich bei der Allgemeinverfügung mit der unteren Gesundheitsbehörde abgestimmt. Die Definition von „Veranstaltungen“ ist so formuliert: „Zeitlich begrenzte und geplante Ereignisse, an denen eine Gruppe von Menschen teilnimmt und bei denen das Ereignis ein definiertes Ziel und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung hat und die von einer oder mehreren Personen organisiert wird. Der, laufende Betrieb von Bildungseinrichtungen, Behörden und Gerichten sowie der Betrieb von Arbeitsstätten in denen ausschließlich dort beschäftigte Arbeitnehmer*Innen anwesend sind, sind keine Veranstaltungen im Sinne dieser Verfügung.

Wer sich nicht an die Anordnung hält, muss mit einem Zwangsgeld von 50.000 Euro rechnen.

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmer*Innen erfolgt eine verwaltungsinterne Abstimmung.

Corona-Ansteckungskette soll verlangsamt werden

Ziel der Maßnahme ist es die zu erwartende Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19 oder SARS-CoV-2) zu verlangsamen und damit von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln. Eine langsamere Ausbreitung soll erreichen, dass die medizinische Versorgung nicht überlastet wird. Außerdem sollen besonders gefährdete Personengruppen (beispielsweise Menschen mit Vorerkrankungen oder bereits geschwächtem Imunsystem) vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Bei vielen Besucher*Innen ist die Gefahr groß, dass sich die Menschen näher kommen, die vielleicht auch aus Nachbarregionen, anderen Bundesländern oder aus dem Ausland kommen. Dies hätte Auswirkungen auf eine mögliche Verbreitung von Erkrankungen in die Region als auch über die regionalen Grenzen hinaus. Dann würde die Nachverfolgung der Kontaktpersonen deutlich erschwert. Außerdem bestünde die Gefahr der Beeinträchtigung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Inneren Sicherheit und Ordnung. Hygiene-Maßnahmen, die das Risiko einer Ausbreitung von COVID-19 einschränken, können die Risiken bei Veranstaltungen dieser Größenordnung nicht ausreichend senken.

Absage von Veranstaltungen

Noch bevor die Stadt am Mittwochabend die Allgemeinverfügung veröffentlichte, wurden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt. Dazu gehört der Ball der Könige der Schützen (4.4.) und die festliche Operngala der Deutschen Aids-Stiftung (21.3.). Die BürgerStiftung Düsseldorf hat alle Seniorenveranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt. Das betrifft unter anderem die beiden geplanten Senioren-Discos am 17. März in Garath und am 19. April im Henkelsaal.

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