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Home›Düsseldorf›Aktuelles›Düsseldorf Sport: Entwarnung für bestehende Kunstrasenplätze

Düsseldorf Sport: Entwarnung für bestehende Kunstrasenplätze

Von Ute Neubauer
1. August 2019
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Neue Kunstrasenplätze mit Kunststoffgranulat dürfen allerdings nicht mehr gebaut werden

Die NRW-Ministerien sind sich einig: Das geplante Mikroplastikverbot auf Kunstrasenplätzen gilt nicht für bereits bestehende Plätze. Eine sofortige Erneuerung des Belages oder eine Stilllegung sind nicht erforderlich.

Der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Mikroplastik in der Umwelt zu minimieren, sorgte für Sorgenfalten bei den Vorständen vieler Sportvereine. Denn bei den weit verbreiteten Kunstrasenplätze wird mit Mikroplastikteilchen gearbeitet. In einem ressortübergreifenden Fachgespräch hatte das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die für den Sport zuständige Staatskanzlei, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eingeladen. Die NRW-Landesregierung teile nun mit, dass die ECHA und die Europäische Kommission kein Verbot von Kunstrasenplätzen planen. „Ein mögliches Verbot von Mikroplastik als Einstreugranulat in Kunstrasen betreffe nur die Zukunft und bedeute nicht, dass bereits bestehende Kunstrasenplätze sofort erneuert oder gar stillgelegt werden müssten,“ heißt es in der Pressemitteilung von Donnerstag (1.8.).

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Karl-Josef Laumann

„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Strategie der EU, die Verbreitung von Mikroplastik zu reduzieren, und begleitet den Prozess fachlich. Als Gesundheitsminister sehe ich aber natürlich auch die Bedeutung des Breitensports für die Gesundheit der Menschen im Land und freue mich, dass auch den berechtigten Interessen der Vereine Rechnung getragen wird,“ betont Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der DFB, der DOSB, die kommunalen Spitzenverbände und die Sportministerkonferenz der Länder fordern in Stellungnahmen an die ECHA und die EU-Kommission eine mindestens sechsjährige Übergangszeit für Bestandsplätze. Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, sagte dazu: „Die Forderung von Bundesinnenminister Seehofer nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren deckt sich insofern mit den Stellungnahmen und ich freue mich, dass die Länder und der Bund gemeinsam mit den betroffenen Spitzensportverbänden eine gemeinsame, einvernehmliche Positionierung gegenüber der ECHA vorgenommen haben.“

In Gesprächen mit Herstellern und Planungsbüros sollen nun alternative Beläge entwickelt und getestet werden. Am Montag wurde beispielsweise im Arena-Sportpark auf den Kleinspielfeld für Blindenfußball ein neuer Belag eingeweiht, der ohne Kunststoffgranulat auskommt. Andere Hersteller testen Beläge mit Granulaten aus Kork oder Quarzsand.

Das Land fördert weiterhin den Bau von Kunstrasenplätzen im Rahmen der entsprechenden Landesprogramme, allerdings nur wenn keine Kunststoffgranulate verwendet werden. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Die aktuelle Diskussion zu Kunstrasenplätzen als Eintragsquelle von Mikroplastik in die Umwelt sollte von den Verantwortlichen dafür genutzt werden, jetzt schon Maßnahmen auf den Plätzen umzusetzen, damit möglichst wenig Granulat freigesetzt wird.“

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