Düsseldorf Justiz: Oberlandesgericht urteilt in Sachen „Kiesgrube“
Es war, wenn auch ein lautstarkes, Kling-Klang, das seit 1996 aus einem Kiesgrubengelände von Neuss nach Düsseldorf schwappte: Als "Kiesgrube Open Air Club" oder "Kiesgrube", erlangte das Open-Air-Musik-Event mit Techno- und Elektromusik sogar „deutschlandweit“ Bekanntheit. So meinte es jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil um einen Namensstreit: Denn ab 2010 wechselte der Begriff an ein Düsseldorfer Unternehmen mit der „Kiesgrube“ in der Firmierung.
Das habe nun die „besseren Rechte“ an der Bezeichnung „Kiesgrube, meinte der OLG-Senat und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf, das bereits die ursprüngliche Neusser Veranstalterin hatte abblitzen lassen. Das Urteil bedeutet: Das Festival hat Freiraum, es ist nicht mehr an den ursprünglichen Standort in Neuss gebunden. Es darf „auch an anderer Location“ laut werden. Ein Schelm, wer dabei an Düsseldorf denkt… (AZ: I-20 U 34/19 und 36/19)
Wo wird jetzt getanzt?
Das ursprüngliche Veranstalterteam ist offenbar nun in Duisburg aktiv – im Villenpark Rheinperle und zeigt auf seiner Webseite noch zwei Veranstaltungen für diesen Sommer. Auch an der bisherigen Location in Neuss soll es weitergehen – unter dem neuen Namen „Am Blankenwasser“.