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Home›Politik›Immer noch keine Entscheidung zur Zweckentfremdungssatzung im Düsseldorfer Rat

Immer noch keine Entscheidung zur Zweckentfremdungssatzung im Düsseldorfer Rat

Von Ute Neubauer
24. Mai 2019
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Entschieden hat der Rat sich in seiner Sitzung am Donnerstag (23.5.) noch nicht, aber jetzt gibt es zumindest eine Chance für die Einführung der Zweckentfremdungssatzung in Düsseldorf. Bei mehreren Anläufen der Linken, denen sich schließlich auch die SPD und die Grünen angeschlossen hatten, zog die FPD nicht mit. Dies könnte sich mit einem neuen Entwurf zur Sitzung am 4. Juli ändern.

Ampel signalisiert Lösung

„Die Fraktionen SPD, Grüne und FDP sind sich einig, dass die dauerhafte Kurzzeitvermietung von Wohnungen und der steigende Leerstand für den ohnehin angespannten Düsseldorfer Wohnungsmarkt Herausforderungen sind, die wir bearbeiten müssen“, erklärte das Ampel Bündnis nach der Ratssitzung. „Wir arbeiten gemeinsam an einer wirksamen und verträglichen Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum“, hieß es darin. Die Satzung soll in der Ratssitzung am 4. Juli zur Abstimmung vorgelegt werden.

Entscheidung überfällig

Der Mieterverein Düsseldorf begrüßt, dass nun die lange Forderung einer Zweckentfremdungssatzung endlich umgesetzt werden soll. Die Linken hatten dies seit 2017 immer wieder gefordert, waren aber an der Ablehnung der anderen Parteien gescheitert. In der Sitzung am Donnerstag (23.5.) kam erneut der Antrag von den Linken. Nach der Debatte zogen sie ihren Antrag zurück, um der Ampel die Möglichkeit zu geben, gemeinsam in der Juli-Sitzung eine Mehrheit zu bilden.

Joachim Witzke, Vorsitzender des Mietervereins, betont: „Wohnungen, die über spezielle Internetportale wie ‚Airbnb‘ an Urlauber und Reisende vermietet werden, stehen anderen Mieterinnen und Mietern, die langfristig ein ‚Dach über dem Kopf‘ suchen, nicht zur Verfügung. Angesichts der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt muss aber davon ausgegangen werden, dass durch die gewerbsmäßige Überlassung an Urlauber und Reisende das ohnehin seltene Gut ‚Wohnung‘ noch knapper wird“. Dabei ginge es nicht um einzelne Vermietungen während eines Urlaubs. Da aktuell die gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum nicht erfasst wird, ist die Dunkelziffer hoch. Die Landesregierung NRW müsste nach dem Vorbild von Hamburg, Berlin und Bayern das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) ändern und eine Melde- und Auskunftspflicht der Internetplattformen vorschreiben, um allen Städten Maßnahmen zu ermöglichen. Da dies noch nicht erfolgt ist, muss jede Stadt eigene Regelungen treffen.

Mit der Zweckentfremdungssatzung hätte Düsseldorf ein Mittel, um gewerbliche Vermietung von privatem Wohnraum und Leerstand zu bekämpfen und so den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.

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