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Home›Service›Gesundheit›Düsseldorf: Notfallausweis zeigt Rettungskräften Patientenwillen

Düsseldorf: Notfallausweis zeigt Rettungskräften Patientenwillen

Von Ute Neubauer
9. Mai 2018
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Er ist klein und handlich und gibt den Patienten die Möglichkeit in Kurzform zu erklären in welchem Umfang sie im Notfall versorgt werden möchten

Wird im Notfall die 112 gewählt und kommen die Rettungskräfte, ist keine Zeit für lange Abklärungen, ob ein Patient ins Krankenhaus möchte und welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Notfallmediziner im Einsatz gehen standardmäßig mit Maximaltherapie vor. Aber es gibt Patienten, die dies nicht wünschen. Beispielsweise lebensverkürzend Erkrankte haben nun mit dem Düsseldorfer Notfallausweis die Möglichkeit zur erklären, ob man ins Krankenhaus möchte oder ob ausschließlich palliative Maßnahmen gewünscht sind. Initiiert vom Runden Tisch Palliative Versorgung und dem Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) können Düsseldorfer mit dem Ausweis in Kurzform verfügen, welche medizinischen Maßnahmen abgelehnt oder in Anspruch genommen werden.

Ein Segen für Palliativpatienten

Dr. Martin Neukirchen ist Leitender Arzt am Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin des UKD und kennt viele Fälle von Patienten, die ins Krankenhaus eingeliefert werden, obwohl sie nur rein lindernde Maßnahmen zu Hause möchten. Weniger als ein Viertel aller Menschen hat eine Patientenverfügung und im Notfall ist diese oft nicht zu finden. Notfallmediziner vor Ort haben nicht die Zeit lange zu suchen und gibt es keine Information über den Patientenwillen, gehen sie mit Maximaltherapie vor. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Intubation, Beatmung und Einweisung auf die Intensivstation können die Folgen sein.

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Der Düsseldorfer Notfallausweis – knapp elf Zentimeter hoch und knallgelb

D_Notfallausweis2_09052018

Mit dem neuen Notfallausweis kann in verschiedenen Klassifizierungen der Versorgungswunsch dokumentiert werden. Er wird gemeinsam mit dem Arzt und – wenn gewünscht – mit den Angehörigen ausgefüllt und ist für die Rettungskräfte bindend. Er ist eine Kurzzusammenfassung des Patientenwillens und gibt sowohl den Angehörigen als auch Rettungskräften Rechtssicherheit.

Gerade bei lebensverkürzend Erkrankten ist es beruhigend zu wissen, dass im Ernstfall ihr ausdrücklicher Wunsch respektiert wird und nicht das komplette Spektrum an Gerätemedizin anläuft. Die Düsseldorfer Rettungskräfte werden nun geschult, wie sie auf die Patientenwünsche reagieren sollen. Dr. Markus Reed, zuständig leitender Notarzt für die Stadt Düsseldorf, betont, dass die Retter im Notfall aber nicht umdrehen und den Patienten sich selbst überlassen, wenn kein Transport ins Krankenhaus gewünscht ist. Sie werden lindernde Maßnahmen einleiten und gegebenenfalls an einen ambulanten Palliativdienst weiterleiten.

Runder Tisch Palliative Versorgung

Entwickelt wurde der Notfallausweis in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Palliative Versorgung und dem UKD. Er soll die ausführliche Patientenverfügung nicht ersetzten, aber eine aussagekräftige Kurzfassung für den Notfall bieten. Gut sichtbar auf dem Nachttisch oder im Portemonnaie, kann er Rettungskräften oder Angehörige im Notfall schnell verdeutlichen was gewünscht ist.

D_Notfall_09052018

Stellten den neuen Notfallausweis gemeinsam vor: (v.l.) Dr. Martin Neukirchen, Dr. Nada Ralic (Runder Tisch Palliative Versorgung), Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Dr. Markus Reed und Dr. Martin Zodrow (Ärztlicher Leiter Palliative Care Team)

Prof. Andreas Meyer-Falcke: "Es freut mich, zu sehen, wie die Mitglieder des Runden Tischs die Betreuung der Düsseldorfer Palliativpatienten im Blick haben. Die palliative Medizin am Ende eines Menschenlebens ist ein sehr sensibler Bereich und mit dem neuen Ausweis können wir in Düsseldorf nun noch besser dafür sorgen, dass der individuelle Wunsch des einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin berücksichtigt wird." "In erster Linie richtet sich der Ausweis im Moment an Palliativpatienten, aber natürlich ist er für jeden interessant, der sich für den Notfall absichern möchte – genau wie bei einer Patientenverfügung," betonte der Gesundheitsdezernent. Als vor zwanzig Jahren die Gesundheitskarte der Krankenkassen eingeführt wurde, hatte er die Hoffnung, dass alle relevanten Daten eines Patienten – wie auch der Wunsch auf palliative Versorgung – zentral darauf gespeichert werden. Aber die Datenschutzrechtlichen Bedenken haben dies bis heute verhindert. Daher geht er mit gutem Beispiel voran und hat neben seiner Gesundheitskarte auch den Blutspendeausweis, den Organspendeausweis, den Impfpass und nun auch den Notfallausweis in seiner Brieftasche.

Ausgestellt wird der neue Ausweis zunächst auf allen Düsseldorfer Palliativstationen sowie über das ambulant tätige Palliative Care Team. In einem nächsten Schritt ist dann die weitere Verbreitung über die niedergelassenen Allgemein- und Palliativmediziner im Stadtgebiet geplant.

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