Düsseldorfer Hauptbahnhof wird am Wochenende zur Waffenverbotszone

Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Straftaten im Zusammenhang mit Waffen am Düsseldorfer Hauptbahnhof kam, richtet die Bundespolizei am kommenden Wochenende (24. März bis 26. März), täglich in der Zeit von 16 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag, eine temporäre Waffenverbotszone ein. Die Einsatzkräfte werden verstärkt nach gefährlichen Gegenständen und Waffen suchen und Personen kontrollieren. Die Maßnahme ist durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin legitimiert.
Die Verfügung verbietet für den genannten Zeitraum das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen so-wie Messern aller Art. Der Geltungsbereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.
In jüngster Vergangenheit kam es immer wieder zu Vorfällen, bei denen Tatverdächtige Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führten. So wurde beispielsweise am 18. Februar ein 47-Jähriger von der Bundespolizei festgenommen, weil er eine Gruppe Minderjährige mit einem Jagdmesser bedrohte. Am 10. März griff eine Frau eine Jugendliche mit einem Kubotan an und nur durch das Eingreifen von Zeugen konnte Schlimmeres verhindert werden. Am Haltepunkt Düsseldorf-Rath bedrohte am 8. Februar eine Frau eine Schülergruppe mit einem Teppichmesser. Bundespolizisten fahndeten nach der Flüchtigen und konnten sie in Bahnhofsnähe festnehmen.
Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die Einrichtung der Waffenverbotszone ist. Die Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren.
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss eine Sicherheitsleistung erbringen, erhält einen Platzverweis und kann mit einem Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro belegt werden.